
Vorliegender Haftbefehl
Mann muss am Flughafen 2.100 Euro zahlen
29.12.2025 – 13:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein junger Mann will nach Istanbul reisen – doch am Flughafen erlebt er eine böse Überraschung.
Für einen 29-jährigen Mann hat eine Reise nach Istanbul bereits am Flughafen Köln/Bonn geendet: Bei der Ausreisekontrolle stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Statt nach Istanbul ging es für den Mann deshalb in die Dienststelle.
Der Mann war routinemäßig bei der Ausreise kontrolliert worden, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. „Dadurch, dass er in einen Drittstaat außerhalb der EU reisen wollte, fand dabei auch eine reguläre fahndungsmäßige Überprüfung statt“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei t-online. Dabei gab es einen Treffer: Der Mann war wegen Urkundenfälschung zur Fahndung ausgeschrieben. Er war zuvor zu 70 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden.
Der Reisende wurde daraufhin festgenommen und zur Dienststelle gebracht. „Dort erfolgte eine Durchsuchung sowie eine Identitätsüberprüfung“, heißt es in der Mitteilung. Anschließend sei der Mann vor die Wahl gestellt worden: „Entweder zahlt er die Strafe sofort oder er muss eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten.“
Der Mann entschied sich ohne Gegenwehr für die erste Möglichkeit und zahlte die Strafe noch am Flughafen. „Der Haftbefehl erlischt damit und der Mann ist wieder auf freiem Fuß.“
Dennoch hatte der Zwischenfall für den 29-Jährigen ein Nachspiel: Seinen Flug in die Türkei hat er verpasst. Das Geld für das Ticket werde ihm aber nicht erstattet, so der Sprecher. „Schließlich ist es seine Schuld, trotz Haftbefehl ausreisen zu wollen. In diesem Fall können keine Ansprüche geltend gemacht werden.“