
Richter sprechen Urteil
Mann hebt 20 Euro ab – und wird erstochen
29.01.2026 – 14:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann hebt 20 Euro ab – wenig später wird er blutüberströmt in einem Hausflur entdeckt. Die Täter sind noch minderjährig.
Nachdem ein 44-Jähriger in Gelsenkirchen mit mehreren Messerstichen getötet wurde, ist jetzt das Urteil gegen einen 17-Jährigen gefallen: Der Teenager wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt, wie ein Sprecher des Landgerichts Essen t-online am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Die Tat hatte im Frühjahr 2024 Entsetzen ausgelöst: Nach Auffassung des Gerichts hatte der 17-Jährige den Mann gemeinsam mit einem Komplizen dabei beobachtet, wie er in einer Bankfiliale Geld abhob. Dann fassten sie demnach den Beschluss, den Mann auszurauben.
Offenbar rechneten sie mit hoher Beute – doch tatsächlich hob der Mann gerade einmal 20 Euro ab. Auf der Straße wurde er dann angegriffen und „mit mehreren Messerstichen“ verletzt, wie der Gerichtssprecher sagte. Er konnte sich noch zu seinem Wohnhaus schleppen, im Hausflur brach er schließlich blutüberströmt zusammen. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus, wo er kurz darauf starb.
Der 17-Jährige war wegen Mordes angeklagt, doch im Prozess konnte ihm nicht nachgewiesen werden, tatsächlich mit dem Messer zugestochen zu haben. Daher wurde er nur wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie weiterer Delikte aus der Vergangenheit verurteilt. Er gab an, sein Komplize habe zugestochen. Dieser ist den Ermittlern zwar namentlich bekannt, setzte sich nach der Tat aber offenbar ins Ausland ab und wird seitdem per Haftbefehl gesucht. Er stand demzufolge noch nicht vor Gericht.
Die Täter machten letztlich nur kleine Beute. Laut dem Gerichtssprecher nahmen sie dem 44-Jährigen sein Handy ab. Ob auch die 20 Euro geraubt wurden, konnte letztlich nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden.
Neben dem 17-Jährigen standen auch noch zwei weitere Jugendliche vor Gericht. Diesen konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Eine 17-Jährige wurde freigesprochen, ein Gleichaltriger noch wegen mehrerer anderer Delikte zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt.