Maddie-Verdächtiger Christian B. ist zurück – streng bewacht

Polizeilich begleitet

„Maddie“-Verdächtiger zurück in Braunschweig


19.02.2026 – 12:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Christian B. vor dem Landgericht Braunschweig (Archivbild): Der Verdächtige im Fall Maddie McCann befindet sich wieder in der Löwenstadt. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)

Im Blick der Polizei: Christian B., Hauptverdächtiger im Vermisstenfall um Madeleine McCann, kehrt zurück nach Braunschweig. In der Löwenstadt wird er streng begleitet.

Der Hauptverdächtige im Fall der verschwundenen Maddie McCann ist zurück in Braunschweig. Nach Informationen der Braunschweig-Redaktion von t-online hält sich Christian B. bereits seit vergangenem Donnerstag wieder in der Löwenstadt auf. Zuerst hatte der „NDR“ über die Rückkehr des 49-Jährigen berichtet.

Auf t-online-Anfrage bestätigte auch die Polizei, dass Christian B. wieder in Braunschweig angekommen ist. Der Mann werde dauerhaft polizeilich begleitet. „Die Maßnahmen finden ihre Grundlage in der Gefahrenabwehr“, erklärte ein Sprecher. Zu berichtenswerten Vorkommnissen sei es während der polizeilichen Begleitung bislang nicht gekommen.

Im Fokus internationaler Berichterstattung ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil die deutschen Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen im Maddie-Komplex spricht Anwalt Friedrich Fülscher von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“.

Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Es gibt keine Anklage in diesem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung.

2019 verurteilte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen schwerer Vergewaltigung in Portugal zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Diese hat er mittlerweile abgesessen, im September 2025 wurde der 49-Jährige aus dem Gefängnis entlassen. Im Oktober 2024 war er vom Landgericht vom Vorwurf weiterer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise der fünf Taten in Portugal, sagte die Vorsitzende Richterin damals zur Begründung.

In Freiheit muss sich der Mann an Auflagen halten. Er trägt eine Fußfessel und muss mindestens einmal im Monat Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten. Außerdem soll er Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und dafür die Zustimmung einholen.

Zuletzt hatte sich Christian B. in Kiel aufgehalten. Auch dort war er übereinstimmenden Medienberichten zufolge bereits rund um die Uhr von Polizeibeamten überwacht worden. Kurz zuvor war er kurz nach seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt bereits kurzzeitig in Braunschweig gewesen, wo er um 2012 bis 2016 für längere Zeit lebte.

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