Stiftung Warentest deckt auf
Verpackungsärger bei Aldi, Kölln und Rapunzel
18.12.2024 – 08:52 UhrLesedauer: 2 Min.
Stiftung Warentest deckt mehrere Fälle von Mogelpackungen auf. Ein Drittel Luft in Gewürzgläsern und schrumpfende Müslipackungen erregen Ärger.
Es befindet sich beinahe mehr Luft als Ware in der Verpackung? Der Hersteller hat das Packungsgewicht reduziert, den Preis des Produkts jedoch nicht? Diese und ähnliche Machenschaften lösen bei Kunden Ärger und Enttäuschung aus. Aus Frust wenden sich die Verbraucher dann an Experten wie beispielsweise jene von Stiftung Warentest und wollen wissen: Handelt der Hersteller hier legal?
Die Frage stellte sich auch Falk Dietzel aus Berlin. Beim „Le Gusto Kreuzkümmel“ von Aldi Nord entdeckte er, dass der Luftanteil im Gewürzglas mindestens ein Drittel beträgt. Sichtbar wird das jedoch nur, wenn man die Verpackung auf den Kopf stellt.
Stiftung Warentest hat daraufhin Aldi Nord mit dem Sachverhalt konfrontiert. Das Unternehmen teilte mit, dass alle Gewürze in Standardgläser gefüllt werden. Der Luftanteil im Glas sei je nach Gewürz unterschiedlich. Die Verbraucherschützer meinen, dass Kunden immerhin die Füllmenge im umgedrehten Glas erkennen können.
Ein weiterer Verpackungsärger, über den Stiftung Warentest berichtet, ist das Kölln Schoko Hafer-Müsli. Thomas Marczinkowski aus Münster ist aufgefallen, dass der Verkaufspreis bei dem Produkt gleich geblieben ist, das Gewicht jedoch reduziert wurde. Das führte laut Marczinkowski zu einer Preiserhöhung von etwa 17 Prozent.
Als Stiftung Warentest Kölln mit dieser Tatsache konfrontierte, antwortete der Anbieter, dass die Rohkakaopreise gestiegen seien. Aus diesem Grund habe das Gewicht pro Packung reduziert werden müssen. Immerhin, so die Verbraucherschützer, steht auf der Vorderseite der Packung gut sichtbar „Neue Größe“. Daher handelt es sich nicht um eine versteckte Preiserhöhung.
„Die Hefeflocken [von Rapunzel] füllen gerade ein Drittel der Packung“, beschwert sich Brigitte Forstner-Keck aus Effeltrich bei Stiftung Warentest. Und auch bei der Packung, die Stiftung Warentest der Kontrolle halber gekauft hatte, war der Luftanteil in der Packung sehr hoch. Der Anbieter erklärte auf Nachfrage von Stiftung Warentest, dass die Füllhöhe technisch bedingt sei.
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, zu wie viel Prozent eine Verpackung gefüllt sein muss und wie viel Luft maximal enthalten sein darf. Eine Verwaltungsrichtlinie gibt jedoch einen Anhaltswert vor: Die Packung sollte nicht mehr als 30 Prozent Luft enthalten. Hersteller sollten zudem irreführende Informationen über ihr Produkt vermeiden, auch die Füllmenge betreffend, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.