Yasin Mohamed
RTL-Star wegen Vergewaltigung verurteilt
05.11.2026 – 09:16 UhrLesedauer: 3 Min.
Nach einer Aufzeichnung der Dating-Show „Love Island V.I.P.“ soll Yasin Mohamed eine Kandidatin vergewaltigt haben. Jetzt war der Fall vor Gericht.
Das Amtsgericht München hat den Reality-TV-Darsteller Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Tat soll sich im Sommer 2024 in einem Hotel in Griechenland ereignet haben – nach den Dreharbeiten zur RTL-2-Sendung „Love Island V.I.P.“.
Die Richterin ließ keinen Zweifel an der Schwere des Vorfalls: „Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.“ Zugleich sprach das Gericht von einer „stark untypischen Vergewaltigung“, die von einem „sehr ambivalenten Verhalten“ geprägt und eingebettet gewesen sei in eine „möglicherweise sich anbahnende Beziehung“.
Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die zwei Jahre und acht Monate gefordert hatte. Bei dieser Strafhöhe wäre eine Bewährung nicht mehr möglich gewesen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Mohamed Sozialstunden ableisten. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Yasin Mohamed weist sämtliche Vorwürfe zurück
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Mohamed, der die Vorwürfe bestreitet, seine Mit-Kandidatin Sophie Imelmann vergewaltigt hat. Die 30-Jährige trat in dem Verfahren als Nebenklägerin auf und brach nach dem Urteil in Tränen aus.
Mohamed und die Schauspielerin Imelmann hatten die Realityshow bereits als Paar verlassen und vor der Kamera Zärtlichkeiten ausgetauscht. Beide Seiten räumten ein, dass es nach den Dreharbeiten im Hotelzimmer erneut zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten und sexuellen Handlungen gekommen sei. Danach gehen die Aussagen auseinander.
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Imelmann gab an, sie habe mehrfach deutlich gemacht, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen – aus Angst vor einer Schwangerschaft und einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten. Trotzdem sei Mohamed zweimal ohne Kondom in sie eingedrungen. Die Vorwürfe hatte sie zunächst auf Instagram öffentlich gemacht. Mohamed verlor daraufhin nach eigenen Angaben mehrere bereits geplante Fernsehauftritte, darunter eine Teilnahme am RTL-Dschungelcamp.
Gericht: „Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden“
Das Gericht ging von einer „bedingt vorsätzlichen“ Tat aus: „Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden“ – und habe es dennoch ignoriert. Wer sich über ein klares Nein hinwegsetze, erfülle den gesetzlichen Tatbestand der Vergewaltigung.
Im Prozess wurde auch eine Tonbandaufnahme thematisiert, in der Mohamed nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft selbst eingeräumt haben soll, das Nein missachtet zu haben. Nebenklage-Anwalt Abdou Gabbar kommentierte das mit den Worten: „Das ist ein Geständnis, klarer geht’s gar nicht.“
