Linke wollen Vermögensteuer – Studie zeigt Konsequenzen auf

Parteichefin Schwerdtner betonte, ihre Partei wolle bei ihrer Forderung nach einer Besteuerung ab einer Million Euro bleiben. Vor allem aber hat es die Linke auf die Milliardäre abgesehen. Der Slogan „Tax the Rich“ (deutsch: Besteuert die Reichen), den die Partei auch auf T-Shirts und Handtücher druckt, sei nicht nur Wahlkampf. „Wir meinen das ernst“, sagte Schwerdtner. Das Problem sei nicht der streikende Busfahrer, sondern „die 800.000 Menschen, die allein von ihrem Vermögen leben und einen Lifestyle pflegen, weil sie seit 1997 keinen Cent Vermögensteuer mehr bezahlen“, so Schwerdtner. „Das können wir uns nicht mehr leisten.“

Der Haushaltsexperte der Linksfraktion im Bundestag, Christian Görke, wies auf die Bedeutung einer Vermögensteuer für die Kommunen in Deutschland hin. Denn dort habe sich die Finanzlage dramatisch verschlechtert, so Görke. „Man kann sagen: Die Kommunen sind pleite.“

Die Studie zeigt, dass eine Vermögensteuer, die von den Bundesländern erhoben werden würde, zu einer erheblichen Umverteilung über den Länderfinanzausgleich führte. Denn während in ostdeutschen Bundesländern ein Steueraufkommen von etwa 100 bis 200 Euro pro Kopf erwartet wird, sind es in der Spitze, in Hamburg, 2.000 Euro pro Kopf. Erhebliche Teile der Steuereinnahmen dürften direkt in die Kommunen transferiert werden, so Görke. Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen etwa stellt er Mehreinnahmen von 4,8 Milliarden Euro in Aussicht, sollte sich das Konzept der Linken durchsetzen.

Er widersprach auch in Teilen den Aussagen Bachs, eine Vermögensteuer würde die Investitionskraft Deutschlands schwächen. Denn das größte Investitionshemmnis derzeit sei der Investitionsstau in den Kommunen. Zu den möglichen Vermeidungsstrategien Vermögender sagte Görke: „Da sind wir nicht weltfremd“, natürlich werde es Ausweichreaktionen geben. Aber: „Wir sind bereit, solche Wege zu schließen“.

Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sah: Immobilien wurden im Vergleich zu Geldvermögen oder Wertpapieren ungleich berechnet. Eine Vermögensteuer an sich wurde also nicht ausgeschlossen, es wäre aber eine Reform nötig gewesen.

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