Scharfe Kritik von CDU
Linke fordert „bundesweiten Mietendeckel“ und legt Gutachten vor
27.08.2026 – 13:54 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Linke unternimmt einen neuen Vorstoß für einen bundesweiten Mietendeckel – und hat überprüfen lassen, ob das Vorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Linke wirbt für einen „bundesweiten Mietendeckel“ und hat dazu nun ein Rechtsgutachten anfertigen lassen. Das Gutachten des Regensburger Rechtsprofessors Thorsten Kingreen kommt zu dem Schluss, dass dieser Eingriff in den Wohnungsmarkt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. „Die Mietentwicklung darf nicht länger dem Markt überlassen werden“, sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, während der Vorstellung am Donnerstag.
Fraktionschef Sören Pellmann betonte, in den vergangenen zehn Jahren seien die Mieten in den 14 größten Städten um durchschnittlich mehr als 40 Prozent gestiegen, im Spitzenreiter Berlin um 69 Prozent. „Mietschulden sind der häufigste Grund des Wohnungsverlustes und das treibt uns um“, so Pellmann. „Die bisherigen Instrumente der Mietpreisregulierung greifen zu kurz, wir brauchen neue.“
Die Linken im Bundestag schlagen deswegen ein zweistufiges Modell vor: Zunächst einen Mietenstopp, sodass in angespannten Wohnungsmärkten Mieten nur noch gering oder gar nicht mehr erhöht werden können. Im zweiten Schritt soll dann der Mietendeckel greifen. Die jeweilige Obergrenze soll nach Plänen der Linken aber lokal unterschiedlich sein: In Berlin würde das Konzept der Linken nach eigenen Angaben die Miete bei Wiedervermietungen halbieren, in Frankfurt wäre es ein Drittel weniger. Für Neubau wird eine abgestufte Übergangslösung von maximal zehn Jahren eingeräumt.
„Mietobergrenzen sind kein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff“
Die lokalen Mietobergrenzen sollen dem Konzept zufolge weder bei bestehenden noch bei neuen Verträgen überschritten werden dürfen, es sei denn, der Wohnungsmarkt vor Ort ist entspannt. Mieterhöhungen wären außerhalb von „Wohnungsnotlagen“ weiter möglich, wenn auch begrenzt auf sechs bis zehn Prozent binnen drei Jahren. „Überhöhte Mieten“ sollen in angespannten Märkten auch abgesenkt werden können. Zudem fordert die Partei eine Neuberechnung des Mietspiegels, in den auch die Mieten aus dem sozialen Wohnungsbereich einbezogen werden sollen.
Gutachter Kingreen hält dies alles für zulässig, trotz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Diese Garantie schütze Vermieterinnen und Vermieter nicht grundsätzlich vor starken Eingriffen in die Mietpreisbildung, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens. Eigentum unterliege einer Sozialbindung, die bei Wohnraum besonders ins Gewicht falle. „Mietobergrenzen sind daher kein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff, sondern grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums“, heißt es weiter.
„Insgesamt handelt es sich um ein schlüssiges und sehr ausgewogenes Konzept“, sagte Kingreen am Donnerstag. Auf Nachfrage, wo Vermieter und ihre Interessen in dem Konzept vorkommen, sagte Kingreen: „Das geschieht in vielfacher Hinsicht“ und bezog sich auf die Differenzierung zwischen angespannten und nicht angespannten Wohnungsmärkten sowie auf eine Härtefallregelung. „Auch Vermieter haben legitime Interessen, zumindest keine Verluste zu machen“, so Kingreen.
