Mal eine freundliche Geste, mal Nötigung und strafbar: die Lichthupe. Wann darf man es einsetzen, wann nicht? Manche Regelung dürfte überraschen.

Andere Autofahrer vorlassen, sie vor Blitzern warnen oder sie von der linken Spur wegdrängeln – dabei kommt häufig die Lichthupe zum Einsatz. Doch auch wer sie in guter Absicht bedient, kann dabei einen Fehler begehen.

Eine unübersichtliche Kreuzung oder das Einfädeln auf der Autobahn: Mancher Autofahrer will hier zeigen, dass er ein anderes Auto vorlässt. Dazu nutzt er die Lichthupe. Das ist aber verboten. Das gilt auch, wenn Sie Entgegenkommende vor einer Tempokontrolle warnen wollen.

Wer auf der Autobahn links überholen will, darf also die Lichthupe nutzen, wenn der Vordermann die Absicht trotz des Blinkers nicht bemerkt.

Ständige Lichthupe und Drängeln sind aber natürlich tabu. Sie dürfen das Lichtzeichen nur stoßweise und wenige Sekunden lang geben. Und Sie müssen den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten: Als Richtwert gilt der halbe Tachowert in Metern.

Wer zu dicht an Vorausfahrende heranrückt und sie über eine längere Strecke mit der Lichthupe zum Platzmachen zwingt, muss mit harten Konsequenzen bis hin zum Gefängnis rechnen.

Reagieren Sie ruhig und gelassen. Prüfen Sie, ob Ihr Hintermann Sie womöglich auf eine Gefahr hinweisen möchte. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zu einem bestimmten und eventuell unüberlegten Fahrmanöver nötigen.

Treten Sie niemals auf die Bremse, um den Hintermann zum Abbremsen und zum Abstandhalten zu zwingen. Das kann Ihnen selbst sehr unangenehme Konsequenzen einbringen (hier erfahren Sie mehr darüber). Und: Sie könnten eine Kettenreaktion mit unabsehbaren Folgen auslösen.

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