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Hunderte Deutsche haben bisher per einfacher Erklärung auf dem Standesamt ihr Geschlecht gewechselt. Was bedeutet das für Frauensaunen?

Seit 1. November ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich oder divers zu ändern oder auch ganz auf einen Eintrag zu verzichten, reicht seitdem eine Erklärung beim Standesamt. Aktuellen Recherchen der „Bild“-Zeitung zufolge haben dieses Recht deutschlandweit bisher mindestens 4.300 Menschen genutzt.

Das Gesetz hat einige Kontroversen ausgelöst. Im Kern geht es dabei meist um die Frage, wie bisher geschützte Bereiche, die nur Frauen vorbehalten sind, weiter garantiert werden können – und wer Männer daran hindert, in diese sensiblen Schutzräume einzudringen.

Inzwischen hat auch der Deutsche Sauna-Bund auf das Gesetz reagiert und im Internet einen Leitfaden dazu veröffentlicht, wer alles in die Frauensauna darf. Reicht es, im Pass einen Eintrag als Frau vorzuweisen, um gemeinsam mit anderen Frauen nackt saunieren zu dürfen?

Die klare Antwort des Sauna-Bundes lautet: nein. Das neue Gesetz führe in der Sauna nicht zu einem anderen Zutrittsrecht in geschlechtsspezifische Bereiche. Der Pass-Status sei nicht entscheidend, hält der Verband im Leitfaden fest: Zum Eintritt insbesondere in die Frauensauna seien „nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind“.

Für das praktische Vorgehen empfiehlt der Sauna-Bund eine einfache „Sichtkontrolle“ an der Kasse. Bei Zweifeln sei der Gast „darauf hinzuweisen, dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist“. Sollte erst in der Frauensauna auffallen, dass eine Person mit männlichen Geschlechtsmerkmalen hineingelangt ist, erfolgt laut Leitfaden „unter Bezugnahme auf das Hausrecht ein Verweis des Gastes“. Lasse sich ein Konflikt nicht mit Worten lösen, müsse die Polizei geholt werden.

Der Deutsche Sauna-Bund geht allerdings nicht davon aus, dass so etwas häufig vorkommen wird. Geschäftsführer Martin Niederstein erklärte t-online, rechtlich habe sich für die Saunen kaum etwas geändert. Es sei jetzt nur leichter, den Geschlechtseintrag im Pass zu wechseln als vor dem 1. November – möglich war so ein Wechsel aber auch schon zuvor.

Die Erfahrung zeige, dass es im Alltag kaum zu Konflikten zwischen trans Frauen und schon als Frauen geborenen Personen in Saunen komme, sagt Sauna-Bund-Geschäftsführer Niederstein. Und das, obwohl die Frauentage gut besucht sind: Ein gutes Drittel aller Frauen, die öffentliche Saunen nutzen, würde an Damenbadetagen hingehen. Das Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre sowie der Wunsch nach persönlicher Sicherheit seien also groß.

Das liegt laut Niederstein auch an einer deutschen Besonderheit: Deutschland sei weltweit eines der wenigen Länder, in denen textilfreies Saunieren üblich sei. Daher gebe es seit Jahrzehnten spezielle Frauentage. Zu diesen Frauentagen kämen bisher nur äußerst selten trans Frauen, die (noch) keine geschlechtsangleichenden Maßnahmen vorgenommen hätten – sprich: Personen, die sich als Frauen fühlen, aber einen Penis haben.

Zur ungefähren Einordnung sagt Niederstein: Aus einer deutschen Millionenstadt mit mehreren öffentlichen Saunen habe er die Rückmeldung bekommen, dass es innerhalb eines Jahres insgesamt kaum mehr als drei oder vier solcher Fälle gebe. Und praktisch alle Fälle könnten durch Kommunikation gelöst werden. Trans Frauen hätten oft schwierige persönliche Erfahrungen gemacht – und würden Orte lieber meiden, wenn sie merken, dass sie anecken.

Die im Leitfaden veröffentlichten Handlungsempfehlungen betreffen laut Sauna-Bund-Geschäftsführer Niederstein daher eine „vorwiegend theoretische Situation, die in der Praxis äußerst selten auftritt“. Dass der Sauna-Bund den Leitfaden dennoch erarbeitet und auf seiner Homepage veröffentlicht habe, liege an einer gewissen Verunsicherung, die einige Mitglieder artikuliert hätten.

Im Verband seien rund 550 Saunabetreiber organisiert, von großen kommunalen Unternehmen bis hin zu kleinen privaten. Seitdem das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft ist, hätten immer mal wieder Betreiber gefragt, wie sie sich nun rechtskonform verhalten könnten. Entsprechend habe der Deutsche Sauna-Bund den Leitfaden mit juristischer Unterstützung erstellt, um diesen Fragenden eine Antwort zu bieten.

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