Unkonkrete Zeitangabe
So lange dauert „zeitnah“
Aktualisiert am 10.03.2026 – 07:31 UhrLesedauer: 3 Min.
Auf Lebensmitteln, Rechnungen oder gar in Stellenausschreibungen findet man nicht selten das Wort „zeitnah“. Was bedeutet es? Und um welchen Zeitraum geht es da eigentlich?
„Alsbald“, „zeitnah“ oder „rasch“ sind Begriffe, die bei Verbrauchern eher Verwirrung stiften, statt Hinweise zu geben. Das Problem: Die Begriffe sind weit dehnbar und werden nicht wirklich konkret definiert.
Zeitnah ist eine häufig verwendete Zeitangabe, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt bezieht. Doch wie lange diese dauert – Tage, Wochen oder gar Monate – oder wann der Zeitpunkt ist, wird nicht genauer definiert. Im Duden heißt es dazu lediglich „gegenwartsnah [und zeitkritisch]“ oder „schnell [erfolgend]; umgehend“.
Nicht selten werden Kunden aufgefordert, die Rechnung „zeitnah“ zu begleichen. Wie lange haben sie dann zum Bezahlen des offenen Betrags Zeit? Idealerweise sollte die Rechnung relativ schnell bezahlt werden. Denn eine Rechnung ist im Grunde sofort bei der Ausstellung fällig. Durch das zügige Begleichen des offenen Betrags vermeiden Sie zudem mögliche Mahngebühren.
Steht auf der Rechnung die Bitte, den Betrag „zeitnah“ zu überweisen, kann sich der Kunde allerdings bis zu 30 Tage ab dem Rechnungsdatum Zeit dafür nehmen. So lange ist die gesetzliche Zahlungsfrist.
Etwas anderes ist es, wenn auf der Rechnung vermerkt ist „zahlbar sofort“. Dann sollte sie umgehend beglichen werden, da der Kunde bereits am nächsten Tag im Verzug sein und eine Mahnung riskieren kann. Ist ein Zahlungsziel angegeben – also „zahlbar innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsstellung“ – so ist der Kunde ab dem 15. Tag im Zahlungsverzug und kann abgemahnt werden.
Auf Räucherlachs, Mayonnaise oder Feinkostsalaten ist nicht selten der Hinweis „Nach Anbruch zeitnah verzehren“ zu lesen. Was bedeutet das?
Selbst die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern findet die Angabe „zeitnah“ oder auch „alsbald“ auf verschiedenen Lebensmitteln verwirrend. Da sie doch für jedes Produkt etwas anderes bedeutet. Bei Räucherlachs beispielsweise heißt „zeitnah“ wenige Tage. Bei Mayonnaise und anderen weniger empfindlichen Produkten könne die Zeitangabe „einen Verzehrzeitraum von mehreren Wochen“ definieren, so die Verbraucherschützer.
Bei Lebensmitteln ist selten ein konkreter Zeitraum angegeben, da die Haltbarkeit eines geöffneten Produkts von mehreren Faktoren abhängt:
Daniela Krehl, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt dazu gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: „Hersteller haften nur bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum des Lebensmittels für dessen Qualität. Laut Europäischer Kennzeichnungsverordnung müssten sie Hinweise wie ’nach dem Öffnen rasch verzehren‘ nicht auf das Produkt drucken. Viele tun es, um zu verdeutlichen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nur für noch nicht geöffnete Produkte gilt.“
