IS-Anhänger verurteilt

Lange Haft für Messerangreifer vom Holocaust-Mahnmal


Aktualisiert am 05.03.2026 – 10:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Polizeibeamte mit dem jetzt verurteilten Mann: Er war 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und wohnte in Leipzig. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Der Täter stach von hinten zu. Ein Jahr nach dem brutalen Angriff in Berlin ist jetzt das Urteil gefallen.

13 Jahre Haft für den Syrer, der im Februar 2025 einen spanischen Touristen am Berliner Holocaust-Mahnmal lebensgefährlich verletzt hatte: So lautet das Urteil, das das Berliner Kammergericht am Donnerstag gefällt hat.

Laut Anklage hatte der damals 19-Jährige sein Opfer inmitten des Stelenfelds unvermittelt von hinten gepackt und ihm eine 14 Zentimeter lange, klaffende Wunde am Hals zugefügt. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hatte sich der Angeklagte zuvor im Sinn der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) radikalisiert. Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als radikal-islamistisch und antisemitisch bewertet.

Das Kammergericht der Hauptstadt sprach den Syrer nun unter anderem wegen versuchten Mordes und wegen der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.

Das 30 Jahre alte Opfer der Messerattacke musste notoperiert werden und lag zeitweise im künstlichen Koma. Der Spanier überlebte nur knapp. Bis heute ist er nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung. Er war in dem Verfahren Nebenkläger.

Der jetzt als Täter verurteilte Mann war 2023 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Der damals Minderjährige wurde einer Unterkunft in Leipzig zugewiesen, wo er sich radikalisiert haben soll.

Vor Gericht hatte der Angeklagte zugegeben, „einen Menschen gegriffen“ und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. „Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich“, erklärte er weiter. Die Fahrt nach Berlin sei auf Druck eines Chat-Partners erfolgt, mit dem er bei seinem Konsum von IS-Videos in Kontakt gekommen sei. Er bat um Vergebung.

Der heute 20-Jährige hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal gestellt. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Wie von der Anklage gefordert, wandte das Gericht das allgemeine Strafrecht an. Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert.

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