„Nicht künstlich wieder zurückholen“

Bundesland will Motorsounds bei E-Autos verbieten lassen


15.09.2026 – 10:37 UhrLesedauer: 3 Min.

Heck eines Tesla Model Y (Symbolbild): E-Autos gelten generell als leise. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Elektroautos gelten als leise Alternative zum Verbrenner. Hamburg will nun bundesweit erreichen, dass das auch so bleibt.

Elektroautos fahren vergleichsweise leise durch die Stadt – zumindest könnten sie das. Denn zusätzlich zum vorgeschriebenen Warngeräusch können manche Stromer künstliche Motorengeräusche erzeugen. Hamburgs rot-grüne Koalition will solche Sounds bei höheren Geschwindigkeiten bundesweit unterbinden.

SPD und Grüne wollen dazu am 16. September einen Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft beschließen. Der Senat soll sich anschließend auf Bundesebene dafür einsetzen, künstlich erzeugte Motorengeräusche bei Elektroautos und anderen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu verbieten.

„Technischer Fortschritt sollte Verkehrslärm reduzieren und ihn nicht künstlich wieder zurückholen“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ole Thorben Buschhüter. Gerade in einer dicht besiedelten Stadt sei es ein Gewinn, wenn Elektromobilität zu weniger Straßenlärm führe.

Das vorgeschriebene Warngeräusch soll bleiben

Der Vorstoß richtet sich nicht gegen sämtliche künstlichen Geräusche von Elektroautos: Seit dem 1. Juli 2021 müssen neu zugelassene E-Autos und bestimmte Hybridfahrzeuge über ein akustisches Fahrzeug-Warnsystem verfügen. Die Abkürzung AVAS steht für „Acoustic Vehicle Alerting System“. Das System erzeugt beim Anfahren, bei Geschwindigkeiten bis ungefähr 20 Kilometer pro Stunde und beim Rückwärtsfahren ein künstliches Geräusch.

Der Grund: Bei niedriger Geschwindigkeit sind Elektroautos deutlich schlechter zu hören als Autos mit Verbrennungsmotor. Das Warnsignal soll deshalb insbesondere Fußgänger auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam machen. Daran will Rot-Grün nichts ändern. „Die notwendigen Warngeräusche bei niedrigen Geschwindigkeiten dienen der Sicherheit und stehen nicht zur Diskussion“, sagte Buschhüter.

Manche E-Autos imitieren Verbrennungsmotoren

Neben diesem vorgeschriebenen Warnsignal gibt es jedoch weitere künstliche Fahrzeuggeräusche. Einige Hersteller nutzen Lautsprecher, um bei elektrischen Modellen zusätzliche Fahrsounds zu erzeugen. Diese können sich beispielsweise an klassischen Motoren oder Auspuffanlagen orientieren. Teilweise sind diese auch im Zubehörhandel erhältlich.

Je nach Fahrzeug verändern sich Klang und Lautstärke etwa mit der Geschwindigkeit oder der Stellung des Gaspedals. Teilweise können die Systeme auch Gangwechsel akustisch nachbilden, obwohl ein Elektroantrieb diese Form des Schaltvorgangs technisch nicht benötigt. Dagegen richtet sich der Hamburger Vorstoß. Einen künstlichen Motorsound, der lediglich den Klang eines Verbrennungsmotors nachahme, brauche es nicht, argumentiert Buschhüter.

Wie weit könnte ein Verbot gehen?

Der Hamburger Antrag legt nach Informationen von „Auto Motor und Sport“ nicht fest, welche Klangsysteme künftig unzulässig sein sollen. Eine Regelung könnte sich beispielsweise auf Geräusche beschränken, die einen Verbrennungsmotor nachahmen. Denkbar wäre aber auch, sämtliche nicht vorgeschriebenen Außengeräusche oberhalb des AVAS-Bereichs einzubeziehen.

Hinzu kommt eine technische Frage: Vorgeschriebener Warnsound und zusätzlicher Fahrsound können über dasselbe System erzeugt werden. Je nach Ausgestaltung einer späteren Regelung müssten zusätzliche Funktionen dann möglicherweise über die Fahrzeugsoftware begrenzt werden. Bei getrennten Lautsprechern könnte der zusätzliche Außensound entfallen.

Deutschland kann die Regeln nicht ohne Weiteres allein ändern

Selbst wenn der Bund dem Hamburger Vorstoß folgt, wäre damit noch nicht automatisch ein bundesweites Verbot ab Werk eingebauter Soundsysteme möglich. Die Vorschriften für Fahrzeuggeräusche und die Typgenehmigung neuer Autos sind innerhalb der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht.

Ein Fahrzeug mit europäischer Typgenehmigung darf grundsätzlich in den Mitgliedstaaten angeboten werden. Nach Einschätzung von „Auto Motor und Sport“ könnte deshalb ein ausschließlich deutsches Verbot entsprechender ab Werk eingebauter Systeme mit dem europäischen Zulassungsrecht kollidieren.

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