Lachgas-Verbot tritt am 12. April in Kraft – Jugendschutz verschärft

Kein Zugang mehr zu Partydroge

Lachgas-Verbot gilt ab 12. April

Aktualisiert am 23.01.2026 – 14:00 UhrLesedauer: 1 Min.

Der Konsum von Lachgas ist gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden (Symbolbild). (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)

Lachgas ist zu einer riskanten Freizeitdroge geworden und bisher leicht zu bekommen. Dagegen wurden nun gesetzliche Schranken beschlossen.

Das bundesweite Verbot von Lachgas, das zusehends auch als Partydroge bei Kindern und Jugendlichen kursiert, greift ab dem 12. April. Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor. Untersagt werden dann Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten verboten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.-o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden können.

Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war im Dezember auch vom Bundesrat gebilligt worden. Es sieht aber noch eine Übergangszeit von drei Monaten von der Verkündung bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln vor, um Umstellungen im Handel und an Automaten zu ermöglichen.

Hintergrund der Neuregelungen ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte – etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Strikte Regeln kommen auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Man kennt sie als K.-o.-Tropfen, die Täter heimlich in die Getränke potenzieller Opfer geben.

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