Dass eine Kündigung aufgrund von Krankheit nicht möglich ist, ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Jedoch ist der Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung an strenge Vorgaben gebunden:

1. Wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt – also keine Besserung oder sogar eine Verschlechterung zu erwarten ist.

2. Wenn die Fehlzeiten so hoch sind, dass sie die wirtschaftlichen und betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigen.

3. Wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung das Interesse des Beschäftigten am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegt.

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