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In der bayrischen Regierung kriselt es zurzeit, weil die Freien Wähler sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Grundgesetzänderungen stellen. Im Bundesrat könnte Bayern zum Zünglein an der Waage werden.

In der bayerischen Staatsregierung herrscht derzeit Spannung, da die Freien Wähler die geplanten Grundgesetzänderungen der Bundesregierung ablehnen. Sollte es zur Abstimmung im Bundesrat kommen, könnte eine Ablehnung des Bundeslandes die geplanten Reformen verhindern. Warum ist das so? t-online klärt die wichtigsten Fragen.

Bayern wird derzeit von einer Koalition aus CSU und Freien Wählern regiert. Bei der Wahl 2023 errang die CSU 85 Sitze, die Freien Wähler 37. Mit insgesamt 122 von 203 Sitzen verfügt die Koalition über eine stabile Mehrheit im Bayerischen Landtag. Neben den Regierungsparteien sind im Bayerischen Landtag die Grünen und die AfD mit jeweils 32 Sitzen sowie die SPD mit 17 Sitzen vertreten.

Im bayerischen Kabinett stellt die CSU elf Minister, die Freien Wähler vier. Die beiden bedeutendsten Ressorts, das Innen- und das Finanzministerium, werden von CSU-Politikern geleitet: Joachim Herrmann führt das Innenministerium, Albert Füracker das Finanzministerium.

Der Parteivorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, leitet das Wirtschaftsministerium und ist Söders Vize. Nach den Koalitionsverhandlungen 2023 erhielten die Freien Wähler zusätzlich das Digitalministerium, das von Fabian Mehring geführt wird. Anna Stolz, eine von zwei Frauen im bayerischen Kabinett, steht an der Spitze des Kultusministeriums. Thorsten Glauber von den Freien Wählern ist indes Staatsminister für Umwelt- und Verbraucherschutz in Bayern.

Der Bundesrat zählt 69 Mitglieder aus allen 16 Bundesländern. Jedes Land verfügt dort über drei bis sechs Stimmen, abhängig von seiner Einwohnerzahl. Bayern, ein großes Bundesland, hat beispielsweise sechs Stimmen.

Neben Bayern gliedern sich die Stimmanteile aufgrund der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse folgendermaßen auf: die großen Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben jeweils 6 Stimmen und die kleinen Bundesländer Hamburg, Saarland und Bremen jeweils 3 Stimmen im Bundesrat.

Hessen hat 5 Stimmen, Sachsen, Berlin, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 4 Stimmen).

Damals war noch alles gut: Markus Söder und Hubert Aiwanger bei der Aushändigung der Ernennungsurkunden an die neuen Kabinettsmitglieder Anfang November 2023. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Die Freien Wähler in Bayern wollen bislang den noch von der alten Besetzung des Bundestags geplanten Vorhaben nicht zustimmen. Das Problem: Es handelt sich dabei um Grundgesetzänderungen.

Für eine Grundgesetzänderung ist eine sogenannte qualifizierte Mehrheit erforderlich, was bedeutet, dass sowohl eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag als auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat zustimmen muss.

Das Verfahren hierfür erfolgt in zwei Stufen. Sollte der Bundestag zustimmen – was als gesichert gilt – wird das Gesetz in den Bundesrat gegeben. Dort muss ein Land stets einheitlich abstimmen.

Das heißt: Wenn sich ein Koalitionspartner in einer Landesregierung gegen ein Vorhaben ausspricht, kann das Land im Bundesrat nicht zustimmen. In diesem Fall enthält sich das Land in der Regel. Enthaltungen sind im Bundesrat allerdings gleichbedeutend wie eine Nein-Stimme.

Im Bundesrat sind für eine Zweidrittelmehrheit 46 der 69 Stimmen erforderlich. Die Landesregierungen mit Beteiligung ausschließlich von CDU, CSU, SPD oder Grünen kommen zusammen nur auf 41 Stimmen. Auf die sechs bayrischen Stimmen könnte es demzufolge ankommen. Wenn die Freien Wähler sich letztlich nicht dazu bereit erklären, den angestrebten Reformen zuzustimmen, würde sich Bayern im Bundesrat enthalten. Das würde dann als bayrische Nein-Stimme gewertet werden.

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