Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann man als Erwerbsminderungsrentner die Krankenkasse wechseln?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind 2025 gestiegen. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent legen die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag fest. Dieser stieg von durchschnittlich 1,7 Prozent 2024 auf 2,5 Prozent im Jahr 2025. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Dennoch: Manche Kassen hoben ihren Zusatzbeitrag so stark an, dass Versicherte es deutlich im Geldbeutel spüren: Bis zu 13 Euro pro Monat mehr müssen etwa Mitglieder der Knappschaft abführen.
Ein Wechsel der Krankenkasse könnte Versicherten dagegen Mehrkosten ersparen. Als günstigste bundesweit geöffnete Kasse verlangt die bkk firmus derzeit etwa 1,84 Prozent Zusatzbeitrag. Bei einem Einkommen von 1.500 Euro im Monat könnte das eine maximale Ersparnis von 230 Euro im Jahr oder gut 19 Euro im Monat bringen. Lesen Sie hier, wie sich die Ersparnis genau berechnet. Doch: Wer darf die Krankenkasse eigentlich wechseln? Geht das auch, wenn man Erwerbsminderungsrentner ist, wollte eine t-online-Leserin wissen.
Die gesetzliche Krankenkasse ist gedacht als Solidarsystem. Das bedeutet: Alle Bürger, unabhängig von Gesundheitszustand oder Alter, sollen Zugang zu einer guten medizinischen Grundversorgung haben. Auch Erwerbsminderungsrenter, also Menschen, die etwa aufgrund eines Unfalls oder einer chronischen Erkrankung dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können und daher Rente beziehen, haben demnach die freie Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse.
Einschränkungen gibt es nur in dem Sinne, dass nicht alle gesetzlichen Kassen bundesweit geöffnet sind, wie der GKV-Spitzenverband erläuert. Insbesondere unter den Betriebskrankenkassen, die ursprünglich die Belegschaft eines einzelnen Betriebes abgesichert haben, existieren noch einige „geschlossene“: Die Mitgliedschaft ist dort ausgewählten Gruppen vorbehalten. Es gibt aber auch Betriebskrankenkassen, wie die oben genannte bkk firmus, die mittlerweile allen offenstehen.
Beim Wechsel der Krankenkasse sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Zusatzleistungen achten. So zahlen manche Kassen Behandlungen im Bereich Homöopathie oder Psychotherapie, bieten besondere Leistungen für Familien – wie eine Haushaltshilfe – oder übernehmen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Eine gute Übersicht, welche Kasse beim Preis und/oder bei bestimmten Leistungen stark ist, finden Sie auf Übersichtsseiten wie krankenkassen.de oder der Stiftung Warentest.
Für den Wechsel gelten zudem Fristen: „Wer seit mindestens zwölf Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann die Krankenkasse jederzeit wechseln. Bei der neuen Kasse gilt dann wieder die sogenannte Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten“, erklärt etwa Deutschlands größte Kasse, die TK. Eine Ausnahme besteht nur im Falle einer Beitragserhöhung; in dem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Gut zu wissen: Die neue Kasse kündigt für Sie bei Ihrer alten. Und: Der Wechsel greift nach zwei vollen Monaten. Kündigen Sie also beispielsweise im Lauf des Monats März, sind Sie ab 1. Juni bei der neuen Kasse versichert. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie beim Wechsel der Kasse genau vorgehen können.