Kommunalwahl in Nürnberg 2026: Das Verfahren einfach erklärt

Einfach erklärt

Was die Nürnberger über die Kommunalwahl wissen sollten


Aktualisiert am 15.01.2026 – 18:22 UhrLesedauer: 3 Min.

Wahltag (Symbolbild): Der Kampf um den Einzug ins Nürnberger Rathaus hat begonnen. Am 8. März wird gewählt. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)

Am 8. März findet in Nürnberg die Kommunalwahl statt. Wer und vor allem wie wird überhaupt gewählt? Alle Informationen zur Wahl im Überblick.

Das Leben der Bürger in Bayern wird nicht nur durch die Bundes- und Landtagswahlen bestimmt, sondern auch durch die Kommunalwahlen. Die nächste findet am Sonntag, 8. März, statt. So auch in Nürnberg. In der Regel werden in Bayern alle sechs Jahre neue Mandatsträger in den Städten und Gemeinden gewählt. Dazu zählen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Landräte und Kreistage. Wie gewählt wird, wo man wählt und alle weiteren wichtigen Informationen.

Bei der Kommunalwahl in Nürnberg werden die Mitglieder des 70-köpfigen Stadtrats und der Oberbürgermeister gewählt. Diese bestimmen darüber, was in der Stadt in den nächsten Jahren gemacht wird. Darunter fallen etwa Entscheidungen wie das Bauen von Straßen, Schulen, Schwimmbädern oder Büchereien.

Wahltag ist Sonntag, der 8. März. Die Abstimmungsräume sind dann von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Erhält keiner der Kandidaten bei der Oberbürgermeisterwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet zwei Wochen später, am 22. März, eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU). Zudem müssen sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein – letztes Geburtsdatum ist der 8. März 2008 –, sich seit mindestens zwei Monaten (in diesem Fall: 8. Januar 2026) in der Kommune mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und dürfen nicht wegen einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Seit 2019 dürfen außerdem Personen mit einem Betreuer an den Wahlen teilnehmen. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind all diejenigen, die durch Richterspruch aufgrund bestimmter Straftaten ihr Stimmrecht verloren haben. Darunter fallen Straftaten wie Vorbereitung eines Angriffskriegs, Hochverrat gegen ein Land, aber auch Wahlbehinderung oder Wahlfälschung.

Die Wahlbenachrichtigung wird per Post übermittelt. Wer diese bis spätestens 15. Februar noch nicht erhalten hat, sollte bei der Stadt Nürnberg nachfragen. Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist der Abstimmungsraum angegeben. Hier ist auch aufgeführt, ob der Raum barrierefrei ist. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag für die Briefwahl.

Wer davon Gebrauch machen will, weil er vielleicht lieber von zu Hause aus wählen möchte oder am Tag der Wahl im Urlaub ist, muss die Rückseite der Wahlberechtigung ausfüllen. Der Antrag zur Briefwahl sollte so abgeschickt werden, dass er bis spätestens 27. Februar beim Wahlamt ankommt. Nürnberg bietet den Antrag auch digital an. Dazu muss man den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, scannen und den Antrag im Browser auf dem Handy ausfüllen und abschicken.

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