Bundesgerichtshof
Spionageverdacht: Kommt Ex-BND-Chef Hanning in U-Haft?
Aktualisiert am 07.10.2026 – 05:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Der frühere BND-Chef August Hanning steht unter Spionageverdacht, er soll über Jahre geheime Informationen genutzt haben. Heute entscheidet sich, ob er in Untersuchungshaft muss.
Der unter Spionageverdacht stehende Ex-BND-Präsident August Hanning soll heute in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden. Hanning war am Dienstag in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden, die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Unterdessen fordern Politiker von SPD und Grünen ein Verbot von Anschlussjobs für ehemalige hohe Geheimdienstmitarbeiter.
Ein Ermittlungsrichter soll den Haftbefehl gegen Hanning verkünden und über eine Untersuchungshaft entscheiden. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war bereits am Vortag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen.
Vorwurf: Geheime Informationen und Dokumente weitergeleitet
Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. Nach dem Stand der Ermittlungen soll D. seinem früheren Chef bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.
Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. „Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es geht, blieb offen. Der Chef des Parlamentarisches Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Marc Henrichmann (CDU), sagte dazu im ZDF-„heute journal“: „In Gänze wissen auch wir das noch nicht.“
Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005, danach war er Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.
Verschärfte Karenzregeln für ausgeschiedene Geheimdienstler?
Henrichmann forderte eine umfassende Aufklärung der Spionagevorwürfe. „Da gilt es jetzt, alles auf den Kopf zu stellen“, sagte der CDU-Politiker im ZDF-„heute journal“. Bei der Aufklärung dürfe man „keinen Stein auf dem anderen lassen“, betonte er auch in den ARD-„Tagesthemen“. Die Frage, ob die vor Jahren verschärften Regeln für Funktionsträger nach Ausscheiden aus dem Amt ausreichten, beantworte er für sich mit „eher nein“.
Auch Politiker von Grünen und SPD sehen hier Bedarf zum Handeln. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Omid Nouripour, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Fall Hanning zeigt, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger sind.“ Die Bundesregierung sollte Anschlussjobs von hohen Geheimdienstmitarbeitern prüfen und ihnen nach Ausscheiden aus dem Amt Lobby-Tätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen, forderte Nouripour.
