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Koffer packen für die Kreuzfahrt: Diese Dinge dürfen nicht an Bord

Alte Kreuzfahrthasen wissen, was sie an Bord eines Schiffs mitnehmen dürfen. Aber wer erstmals eine solche Reise unternimmt, sollte das lesen.

Aktualisiert am 17.11.2024 – 08:05 Uhr|Lesedauer: 3 Min.

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Lange sah es so aus, als hätte die Kreuzfahrt ihre besten Zeiten hinter sich. Wer wollte im Nachgang von Corona seinen Urlaub mit zig Fremden auf begrenzter Fläche teilen? Doch derzeit jubelt die Kreuzfahrtbranche wieder. Jüngste Zahlen des Deutschen Reiseverbands belegen, dass die Hochseeschifffahrt mit etwas über 2,9 Millionen Passagieren im vergangenen Jahr die Rekordzahlen von 2019 sogar leicht übertroffen hat.

Blick aufs Traumschiff: 2,9 Millionen Passagiere in der Hochseeschifffahrt zählte der Deutsche Reiseverband 2023. (Quelle: imago)

Das Schöne an Schiffsreisen ist, dass man täglich woanders ist, ohne jemals das Bett wechseln zu müssen. Dennoch ist eine Kreuzfahrt kein Hotelaufenthalt. Das merkt der Gast daran, dass er nicht alles mitnehmen darf, was an Land kein Problem wäre.

Gut, Drogen sind in so gut wie jedem Land illegal. Auf Kreuzfahrtschiffen sind sie natürlich auch untersagt. Gemäß Hausrecht dürfen die Reedereien eigene Vorschriften aufstellen, und das nicht nur in Bezug auf Betäubungsmittel. Selbst in Staaten, wo Hasch und Marihuana toleriert werden (oder wie in Deutschland demnächst begrenzt erlaubt sind), sind derartige Stimmungsaufheller auf dem Schiff nicht erlaubt.

Die Sache mit den Drogen ist jedoch noch komplizierter. Erst im vergangenen Herbst fischte die Reederei Carnival Cruise eine Amerikanerin beim Einchecken mit einer Tüte Gummibärchen heraus. Vermutlich hatte die Reisende es vergessen: Ihr Naschwerk war mit Cannabidiol (CBD) versetzt, also mit dem Inhaltsstoff Hanf.

CBD fällt zum Beispiel in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und gilt als angstlösend sowie schmerzlindernd. In anderen Staaten und an Bord aber herrschen andere Regeln. Kurzum, die Dame durfte nicht mitreisen und erhielt ein lebenslanges Hausverbot bei der Reederei. Wer also Produkte mit CBD einpackt, oft medizinische Öle, reist mit Risiko.

An Bord eines Schiffs einzuchecken, ist vergleichbar mit dem Check-in am Flughafen. Jeder muss durch die Sicherheitskontrolle, die darauf achtet, dass beispielsweise Waffen nicht mitreisen. Selbst Spielzeugwaffen sowie spitze und scharfe Gegenstände – zum Beispiel Messer oder Scheren – müssen an Land bleiben beziehungsweise werden eingezogen und dem Besitzer am Ende der Reise wieder zurückgegeben. Wie am Flughafen können die Röntgengeräte auf dem Schiff ebenfalls kleinste Taschenmesser, Nagelknipser etc. erkennen.

Reisebügeleisen, Wasserkocher oder die Heizdecke stehen ebenfalls auf der schwarzen Liste. Wegen der hohen Feuergefahr ist grundsätzlich auf einem Kreuzer alles tabu, was sich stark erhitzen könnte. Selbst bei der Mitnahme von Adaptern oder eigenen Steckdosen sollte auf jeden Fall vor Reiseantritt gefragt werden, ob sie erlaubt sind. Das Gleiche gilt auch bei kleinen Haarföhnen und Lockenstäben. Die Antworten der Schiffsunternehmen können unterschiedlich ausfallen.

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Kleine Unterschiede gibt es zudem beim Thema Drohnen. Grundsätzlich ist ihr Betrieb auf dem Kreuzer immer verboten. Doch einige Reedereien wie Carnival Cruise und Royal Caribbean erlauben die Mitnahme an Bord. Auf Schiffen von Carnival Cruise Lines kommen Drohnen beispielsweise beim Sicherheitsoffizier in Verwahrung. Nur für den Landgang werden sie ausgegeben. Nach dem Ausflug werden sie an Bord wieder sicher weggesperrt.

Zu den Höhepunkten des Schiffsalltags gehört die üppige Verköstigung. Dennoch dürfen abgepackte Snacks, Süßwaren und Proteinriegel in der Regel mitgebracht werden. Wichtig dabei ist, dass es sich um unverderbliche Lebensmittel handelt. Im Umkehrschluss kann jeder, der mit selbst gemachter Marmelade oder Kuchen beziehungsweise frischem Obst anreist, darauf wetten, dass diese verderblichen Produkte eingezogen werden.

Ein ganzes Kapitel für sich sind die Themen „Alkohol“ und „Alkoholschmuggel“. Mitgebrachte Spirituosen konfiszieren die Reedereien bis zum Reiseende. Selbst die im Bordladen gekauften Duty-free-Alkoholika werden erst beim Auschecken ausgehändigt. Die Reedereien handeln so, weil sie mit dem Alkoholausschank Geld verdienen, erklärt das Kreuzfahrtportal.

„Cruisetricks.de – Der Kreuzfahrt-Ratgeber“ gibt zu bedenken: „In einem Restaurant an Land würde (fast) niemand auf die Idee kommen, mitgebrachte Getränke aufzumachen.“ Gäbe es diese Art von Zusatzgeschäft nicht, wären die Kreuzfahrten teurer.

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Und noch etwas sollten Kreuzfahrtgäste besser gar nicht erst einpacken, geschweige denn anziehen: Kleidung mit politischen, rassistischen, religiösen und diskriminierenden Aussagen. So gibt es auf Carnival-Cruise-Schiffen seit Ende 2019 ein Verbot von Textilien, die andere beleidigen könnten. „Während der Kreuzfahrt sollte keine Kleidung getragen werden, die als anstößig angesehen werden könnte“, heißt es unter der Rubrik „Fragen und Antworten“. „Außerdem dürfen Kleidung/Accessoires keine negativ ethnischen oder rassistischen Kommentare, Hass oder Gewalt in irgendeiner Form fördern.“

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