
400.000 Euro Schadensersatz
Flughafen lahmgelegt – harte Strafe für zehn Klimakleber
Aktualisiert am 25.11.2025 – 18:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Zehn Mitglieder der „Letzten Generation“ kleben sich auf dem Flughafen Hamburg fest, Tausende Urlauber sitzen fest. Das wird teuer.
Mehr als 400.000 Euro Schadensersatz: Das Landgericht Hamburg hat zehn Mitglieder der mittlerweile umbenannten Klimabewegung „Letzte Generation“ verurteilt. Wie zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete, erging das Urteil in dem Zivilprozess am 20. November und wurde schriftlich an Kläger und Beklagte verschickt. Geklagt hatte im Namen der Lufthansa deren Tochter Eurowings.
Die zehn Verurteilten hatten am 13. Juli 2023 mit Bolzenschneidern ein Loch in den Sicherheitszaun des Hamburger Flughafens geschnitten. Dann waren die sechs Männer und vier Frauen im Alter von 19 bis 63 Jahren auf das Flugfeld gelaufen und hatten sich in unmittelbarer Nähe der Start- und Landebahnen festgeklebt.
Rund vier Stunden lang war der Airport damit komplett blockiert – und das zum Start der Sommerferien. Betroffen waren mindestens 8.500 Reisende.
Jetzt sprach das Landgericht der Lufthansa-Gruppe Schadensersatz zu: Die Klimakleber müssen demnach in Summe 403.137,68 Euro zahlen. Darin enthalten sind laut der „Bild-Zeitung“ 115.374,20 Euro für Zahlungen an Fluggäste am Flughafenschalter, 92.164,04 Euro für Zahlungen an Fluggäste über den Kundenservice und 190.787,20 Euro für entgangenen Gewinn. Weitere Kosten entstanden demnach unter anderem durch den Mehrverbrauch von Kerosin.
Zudem müssen die Aktivisten die Verfahrenskosten tragen. Wie hoch diese konkret sind, teilte das Gericht nicht mit. Sie richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens, der auf insgesamt 1,1 Millionen Euro festgesetzt wurde. Nach diesem Streitwert bemessen sich die Kosten für eigene und gegnerische Anwälte sowie für das Gericht.
Gleichzeitig zeigte das Gericht grundsätzliches Verständnis für die Aktivisten. Die Blockadeaktion sei Ausdruck eines Protests für ein Ziel, das nicht nur legitim, „sondern für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form unabdingbar“ sei. Gleichwohl hätten die Beklagten „unter bewusster Überschreitung strafrechtlicher Grenzen agiert“ und „den legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen beeinträchtigt“.
Sollten die Beklagten abermals einen Flughafen blockieren, können sie bis zu sechs Monate in Ordnungshaft genommen werden, wie das Gericht weiter entschied. In anderen Worten: Sie kämen ins Gefängnis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Aktivisten können noch Berufung einlegen.










