Radioprogramme, Sportrechte und 3sat auf dem Prüfstand: Die öffentlich-rechtlichen Häuser stehen vor einer größeren Reform. Was heißt das für das Programm?

Von Radioprogrammen bis zum Rundfunkbeitrag: ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen in den nächsten Jahren effizienter werden und Kosten sparen. Das wollen die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind und die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festlegen. Sie haben eine Reform erarbeitet.

Doch die Länder streiten sich vor allem noch übers Geld – konkret: den Rundfunkbeitrag, den die Menschen in Deutschland zahlen. Das Projekt steht auf wackeligen Beinen. Die aktuell laufende Ministerpräsidentenkonferenz soll spätestens am Freitag Klarheit bringen. Ausgang offen.

In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden. Diese Staatsverträge überarbeiten die Länder gerade. Über allem steht die Forderung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften sollen. Statt Doppelarbeit soll es mehr Kooperation geben. Die Reform könnte laut früheren Länderplänen im Sommer 2025 in Kraft treten.

Eine Reihe von Radioprogrammen der ARD sollen wegfallen. Welche, das steht nicht im Reform-Entwurf der Länder. Das liegt dann in der Hand der Häuser. Beim deutlich kleineren Deutschlandradio ist hingegen keine Streichung von Radioprogrammen geplant.

Auch bei den Fernsehkanälen wird der Rotstift angesetzt: Es soll weniger TV-Programme geben. Es geht um kleinere Sender, zu denen zum Beispiel Tagesschau24, Phoenix, One, Alpha, ZDFinfo, ZDFneo und KiKA zählen. Auch hier ist unklar, welche es treffen könnte. Der Entwurf wurde von vielen Seiten kritisiert: Vor allem gegen die Pläne, dass der Kultursender 3sat in Arte aufgehen könnte, gab es größeren Protest mit Petition, Briefen und Appellen.

Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen – ausgenommen Befreiungen – zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Doch eine Einigung der Länder auf einen Anstieg konkret zum Jahreswechsel gilt als nahezu ausgeschlossen.

Die Länder legen in Staatsverträgen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Dann reichen die Sender bei einer unabhängigen Finanzkommission – KEF – entsprechende Kostenpläne ein. Die Kommission prüft und streicht in der Regel viel weg. Dann empfiehlt sie den Ländern, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein müsste. Die Länder müssen sich eng daran orientieren.

Und: Alle Ministerpräsidenten und alle Landtage müssen der Höhe zustimmen. Sagt auch nur ein Land Nein, klappt es nicht. Beim letzten Mal landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Sachsen-Anhalt hatte sich gegen eine Erhöhung gestellt und schließlich eine Niederlage kassiert.

Die Gegner einer Erhöhung sagen: Die Häuser haben nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren, deshalb müssen jetzt die Länder ran. Aktuell neun Milliarden Euro Jahresbetrag für den Rundfunk müssen reichen – keine Erhöhung. Siie wollen erst sehen, wie die Reformen wirken, dann könne man wieder reden.

Die Befürworter einer Erhöhung betonen: Sie wollen die Reformen, erkennen aber auch das Bemühen der Häuser an. Die Reformen werden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb muss man den Häusern das Beitragsplus – auch mit Blick auf die Inflation – zugestehen.

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