Fall aus Pattersen

Anti-Höcke-Banner an Fassade: Das sagt die Staatsanwaltschaft


21.03.2025 – 14:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Schild mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“: Ein ähnliches Banner hing an einer Hausfassade in Pattensen. (Quelle: Bildgehege/imago-images-bilder)

Ein Banner mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ sorgte in der Region für Aufsehen. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Familie eingestellt – mit einer klaren Begründung.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Familie aus Pattensen (Region Hannover) eingestellt, die im Februar ein Banner mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ an ihrer Hausfassade angebracht hatte. Die Behörde sieht darin keinen strafrechtlich relevanten Verstoß. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover könne die Aussage unter bestimmten Voraussetzungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.

Demnach sei das Banner eingehend geprüft worden – auch im Zusammenhang mit dem abgebildeten erhobenen Arm des AfD-Politikers sowie dem Hashtag „#StopptdieAfD“, der als politisches Statement gewertet werden könne. Die Äußerung könne nach §193 StGB – also im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen – gerechtfertigt sein, so die Sprecherin weiter. Höcke habe durch frühere Aussagen den Anlass für eine solche Bewertung selbst gegeben.

Das betroffene Banner stammt aus dem Sortiment des Netzwerks „Aufstehen gegen Rassismus“. Auf Anfrage von t-online bestätigte das Bündnis, dass derartige Materialien regelmäßig bei Protestaktionen eingesetzt werden. Der Fall Pattensen sei jedoch der erste bekannte Fall, bei dem ein solches Banner auf Privatgrund entfernt worden sei.

Man sehe darin eine bedenkliche Entwicklung: „Der erneute Vorfall stellt eine weitere Eskalation der versuchten Einschüchterung und Kriminalisierung dar“, teilte eine Sprecherin mit. Die Botschaft bleibe: „Björn Höcke ist ein Nazi.“

Ob die Familie das beschlagnahmte Banner erneut an der Hausfassade anbringt, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft steht einer Herausgabe grundsätzlich nicht im Weg. Eine bindende Wirkung hat die Entscheidung allerdings nicht: Solche Verfahren könnten in anderen Bundesländern anders bewertet werden – solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

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