Arbeitsrecht
Gibt es ein Recht auf „Kältefrei“?
12.02.2025 – 14:24 UhrLesedauer: 2 Min.
Wenn es draußen bitterkalt ist, kann jeder Gang nach draußen zur Tortur werden. Bei Minusgraden nicht zur Arbeit gehen – darf man das?
Um es kurz zu machen: Das Gesetz kennt kein „Kältefrei“ – Arbeitnehmer dürfen also nicht einfach nach Hause gehen, wenn es draußen eisig ist. Sie dürfen auch nicht einfach wegbleiben. Dennoch gibt es Vorschriften zur Temperatur am Arbeitsplatz, die von der Art der Tätigkeit und dem Arbeitsort abhängen.
Fällt die Heizung in einem Gebäude aus oder streikt die Technik, greift die technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5. Diese schreibt fest, dass die Raumtemperatur zur jeweiligen Tätigkeit passen muss. Dabei gelten bestimmte Mindestwerte, die während der gesamten Nutzungszeit eines Raumes eingehalten werden müssen.
So müssen in Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten gilt dagegen eine Temperatur von +12 °C als noch ausreichend.
Arbeiten in kalten Umgebungen – sei es draußen oder in gekühlten Räumen – erfordert besondere Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Beschäftigten. Dazu gehören unter anderem wärmende Schutzkleidung, Aufwärm- und Umkleideräume sowie Vorrichtungen zum Trocknen und Erwärmen der Kleidung.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber folgende Maßnahmen ergreifen muss:
Besonders niedrige Temperaturen erfordern zusätzliche Vorkehrungen: So darf eine Arbeitsphase bei unter -5 °C maximal 90 Minuten dauern. Liegt die Temperatur darüber, sind Pausen spätestens nach zweieinhalb Stunden nötig. Bei unter -25 °C ist eine regelmäßige medizinische Vorsorge für die Beschäftigten vorgeschrieben. Arbeiten unter freiem Himmel bedeuten zudem Schutz vor Wind, Niederschlag und Vereisung – etwa durch wetterfeste Kleidung, sichere Ausrüstung und geräumte Wege.
Welche Berufe werden überhaupt bei so eisigen Temperaturen ausgeübt? Dachdecker, Bau- und Kanalarbeiter, Flugzeugenteiser, Flugzeugabfertiger, Fahrradkuriere, Seilbahnangestellte, Arbeiter in Fleischverarbeitungsbetrieben, Forstarbeiter oder Kältetechniker sind nur einige der Jobs, bei denen man großer Kälte ausgesetzt ist.
Sämtliche Arbeitsschutzregeln finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).