Stadt mahnt zur Vorsicht

Silvester: Kein generelles Feuerwerksverbot in Essen


16.12.2024 – 18:24 UhrLesedauer: 1 Min.

Im vergangenen Jahr ließen es die Essener an Silvester ordentlich krachen (Archivbild): Verboten ist das auch in diesem Jahr nicht. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch)

In Essen wird es – anders als in anderen Städten – kein generelles Feuerwerksverbot an Silvester geben. Dennoch mahnt die Stadt zu Vorsicht und erinnert an wichtige Regeln.

Bis zum Jahreswechsel sind es nur noch wenige Tage. Bürger sollten sich deshalb rechtzeitig über die Bestimmungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern informieren. Dazu mahnt nun die Stadt Essen in einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen demnach im Einzelhandel nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Ausnahmen erfordern eine Genehmigung des Ordnungsamts. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Genehmigung nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, so die Stadt.

Anders als in anderen Städten Deutschlands werde es in Essen jedoch kein Zündverbot für Silvesterfeuerwerk auf ausgewählten Plätzen geben. Die Stadt appelliert jedoch an die Bürger, kein Feuerwerk zu zünden, um Unfälle zu vermeiden und die Krankenhäuser zu entlasten. Sollten sich Bürger dennoch dazu entscheiden, habe das Ordnungsamt die wichtigsten Bestimmungen nochmals zum Nachlesen zusammengefasst, so die Stadt.

Auch bei der späteren Entsorgung der Feuerwerkskörper mahnt die Stadt zur Vorsicht. So sollten genutzte Feuerwerkskörper im Restmüll entsorgt werden, wobei Herstellerhinweise zu beachten sind. Ungenutztes Feuerwerk darf nur nach entsprechender Vorbereitung entsorgt werden, sodass es nicht mehr entzündlich ist. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger, die Überreste ordnungsgemäß zu entsorgen.

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