Bestechung, Fälschung, Landesverrat

Unter diesen Umständen droht der Verlust des Wahlrechts


31.03.2025 – 15:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne: Die Hürden das Wahlrecht zu verlieren sind in Deutschland hoch. (Quelle: Michael Kappeler)

Die französische Politikerin Marine Le Pen darf fünf Jahre lang nicht mehr kandidieren. Doch wie ist der Verlust von aktivem und passivem Wahlrecht in Deutschland geregelt?

Die rechtspopulistische französische Politikerin Marine Le Pen darf nicht mehr für politische Ämter kandidieren. Das entschied das Gericht in Paris am Montag. Mehr dazu lesen Sie hier. Hintergrund ist ein Schuldspruch wegen Veruntreuung von Geldern durch Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament. Daraufhin verhängte das Gericht mit sofortiger Wirkung die Strafe der befristeten Unwählbarkeit für politische Ämter. Das Urteil kann angefochten werden, ein langwieriger Berufungsprozess gilt als wahrscheinlich.

Doch wie ist die gesetzliche Lage in Deutschland? t-online gibt einen Überblick, unter welchen Bedingungen hierzulande das passive und aktive Wahlrecht entzogen werden kann.

Eine Person verliert in Deutschland das passive Wahlrecht, also das Recht darauf, für ein politisches Amt zu kandidieren und gewählt werden zu können, wenn er oder sie rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde. Dies passiert automatisch und gilt für fünf Jahre plus die Dauer der Freiheitsstrafe.

Es gilt eine weitere Voraussetzung: Das Mindeststrafmaß für eine Straftat, wegen der das passive Wahlrecht entfällt, muss ein Jahr oder mehr betragen und das Urteil muss eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (mit oder ohne Bewährung) beinhalten. In den fünf Jahren darf die Person auch kein Mitglied in einer Partei sein.

Diese Einschränkung erklärt auch, warum beispielsweise Verurteilungen wegen Volksverhetzung nicht automatisch zu einem Verlust des passiven Wahlrechts führen würden. Die Mindeststrafe für diesen Straftatbestand liegt bei drei Monaten.

Der Verlust der Wählbarkeit gilt ab dem Tag, an dem ein entsprechendes Urteil rechtskräftig wird. Wer zu diesem Zeitpunkt ein gewähltes politisches Amt innehat, verliert dieses Amt mit sofortiger Wirkung.

Neben dem automatischen Verlust des passiven Wahlrechts gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Gericht in Deutschland einer Person unter bestimmten Voraussetzungen sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht entzieht. Dieser Entzug kann für zwei bis fünf Jahre erfolgen. Für diese Zeit ist auch eine Parteimitgliedschaft ausgeschlossen.

Ein solcher Wahlrechtsentzug ist möglich, wenn die Person zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder mindestens einem Jahr wegen bestimmter Straftatbestände gekommen ist. Zu diesen Straftatbeständen zählen:

Die Hürden, das aktive Wahlrecht zu verlieren, sind dementsprechend besonders hoch und auch Verbrechen wie Mord oder Totschlag führen nicht dazu, dass eine Person nicht mehr wählen darf.

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