Haushalte in Deutschland müssen einen Rundfunkbeitrag zahlen – allerdings gibt es Ausnahmen. Wann Sie eine Wohnung von der GEZ abmelden können.

Den Rundfunkbeitrag müssen alle Haushalte in Deutschland zahlen. Er soll sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig bleibt und jedem zur Verfügung stehen kann. Die Höhe der Beiträge ist seit 2013 unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte, also Fernseher oder Radios.

Nein, aber Sie können sich von ihm befreien lassen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende Personengruppen können sich auf Antrag befreien lassen:

Nein, das ist nicht mehr möglich. Jeder Haushalt ist nach dem Solidaritätsprinzip verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sich vom Rundfunkbeitrag vollständig befreien lassen können nur bestimmte Gruppen (siehe oben).

Allerdings gilt: Den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen müssen Sie auch nicht. Wenn das der Fall sein sollte, sollten Sie das dem Beitragsservice mitteilen und eine Wohnung von der GEZ abmelden. In folgenden Fällen ist das möglich:

Wenn einer dieser Fälle zutrifft, können Sie sich hier online abmelden. Sie können aber auch einen unterschriebenen Brief an den Beitragsservice schicken unter folgender Adresse:

Beachten Sie: Je nach Grund für die Abmeldung müssen Sie noch bestimmte Belege anfügen, etwa eine Meldebescheinigung. Wenn der Beitragszahler gestorben ist, müssen die Angehörigen neben der Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde mitschicken, um den Rundfunkbeitrag zu kündigen.

Auch benötigen Sie bei der Abmeldung von der Rundfunkgebühr immer Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie etwa auf Zahlungsaufforderungen oder anderen Schreiben der Beitragszentrale. Sie sollten bei der Abmeldung Ihres Beitragskontos neben Ihrem Namen, Ihrer Adresse sowie dem Datum der Abmeldung auch den genauen Grund für das Abmelden anführen (siehe Auflistung oben).

Sie müssen den Rundfunkbeitrag grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zahlen. Tun Sie das nicht, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. Dieser verpflichtet Sie zur Nachzahlung plus ein Prozent Säumniszuschlag, mindestens 8 Euro.

Der Festsetzungsbescheid ist auch Grundlage für eine eventuelle Vollstreckung, wenn Sie der Zahlungsaufforderung auch nach einer Mahnung nicht nachkommen. Die Vollstreckungsbehörden oder der Gerichtsvollzieher berechnen Ihnen dafür zusätzliche Kosten.

Maßnahmen, die die Behörden zur Vollstreckung ergreifen können, sind beispielsweise Lohn- und Gehaltspfändung, Pfändung von Sozialleistungen wie Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie Pfändung von Kontoguthaben, Lebensversicherungen und Schmuck.

Sollten Sie der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher dennoch weiter Geld schulden, kann der Beitragsservice die offene Forderung an ein Inkassounternehmen weiterleiten.

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