Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann ich von jedem Vertrag zurücktreten?

Die Kommode gefällt doch nicht, die Hose passt nicht oder der Teppich harmoniert nicht wie gedacht mit dem Sofa? Keine Sorge. Für Waren, die Sie online gekauft haben, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Sie beträgt mindestens 14 Tage und beginnt, sobald Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. In der Regel geschieht das bei Vertragsabschluss. Muss die Ware geliefert werden, läuft die Frist erst, nachdem Sie sie erhalten haben. Doch was gilt, wenn ich nicht online einkaufe? Kann man von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten?

Nein, ein generelles Widerrufsrecht für jede Art von Kauf gibt es nicht. Vielmehr gilt umgekehrt, dass unterschriebene Verträge eigentlich einzuhalten sind. Das Widerrufsrecht ist also nur eine Ausnahme von dieser Regel. Sie greift aber noch in vielen weiteren Fällen.

So fallen nicht nur Verträge, die Sie über das Internet geschlossen haben, unter das Widerrufsrecht, auch wer etwas per Telefon oder Brief kauft, kann von diesem sogenannten Fernabsatzvertrag innerhalb der Widerrufsfrist zurücktreten. Gleiches gilt, wenn Sie etwas an Ihrer Haustür, in der Fußgängerzone, auf der Arbeit, einer Kaffeefahrt oder auf der Tupper-Party eines Freundes kaufen. Oder anders gesagt: immer wenn der Kauf außerhalb von Geschäftsräumen geschieht.

Außerdem können Sie Verträge für den Hausbau oder Umbau widerrufen. Auch von Kreditverträgen, Verträgen mit Ratenlieferung und Versicherungsverträgen dürfen Sie innerhalb der Widerrufsfrist zurücktreten.

Ist nichts anderes im Vertrag vereinbart, ist ein Widerruf zum Beispiel bei folgenden Käufen ausgeschlossen: maßgeschneiderte Produkte, Lebensmittel, versiegelte Waren nach ihrer Öffnung, Wertpapiere oder Devisen. Auch notariell beurkundete Verträge können Sie nicht widerrufen.

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