Anschlag auf CSD in Berlin

Hamburgs Justizsenatorin mahnt zur Zurückhaltung

28.07.2026 – 02:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Anna Gallina: Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz und Hamburgs Justizsenatorin sagt, der Anschlag auf den CSD in Berlin müsse erst einmal aufgearbeitet werden. (Quelle: Georg Wendt/dpa)

Nach dem tödlichen CSD-Anschlag in Berlin fordert Innenminister Dobrindt härtere Gesetze. Hamburgs Justizsenatorin Gallina reagiert kühl – aus einem Grund.

Ein Van, eine Stichwaffe, eine tote Frau und 29 Verletzte: Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) zurückhaltend auf Rufe nach Rechtsverschärfungen reagiert.

„Nach diesem schrecklichen islamistischen Anschlag muss aus meiner Sicht eine intensive Aufarbeitung an erster Stelle stehen, bevor wir rechtspolitische Schlüsse daraus ziehen“, sagte Gallina, die zugleich Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist, der Mediengruppe Funke. „Schnelle Forderungen sehen zwar markant aus, werden aber ohne intensive vorherige Analyse der Lage nicht gerecht.“

Gallina: „Wird immer mit Restunsicherheiten verbunden sein“

Es gebe in Deutschland bereits ein breites Instrumentarium aufseiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. „Insofern ist doch erstmal zu klären, ob diese Instrumente auch Anwendung gefunden haben“, meinte Gallina. „Die Herausforderungen, eine Gefährdungslage richtig einzuschätzen, wird es allerdings immer geben, und sie wird immer mit Restunsicherheiten verbunden sein.“

Deutlich anders positioniert sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der einen härteren Umgang mit extremistischen Gefährdern fordert. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte Dobrindt der „Bild“. Er sprach sich zudem für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. In den ARD-„Tagesthemen“ nannte er die Präventivhaft für Gefährder zwingend notwendig. „Da gibt es in den Polizeigesetzen der Länder sehr unterschiedliche Regelungen“, so der Bundesinnenminister.

Gericht hob Haftbefehl von Abdul Ballout wieder auf

Hintergrund der Debatte ist die Tat vom Samstagabend: Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror, Abdul Ballout, soll am Rande des CSD Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde tödlich, weitere 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde Abdul B. von Einsatzkräften erschossen.

Brisant ist die Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters Abdul Ballout: Im Mai hatte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten den jungen Mann zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl jedoch auf, und der Mann kam frei.

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