Zwang zum echten Namen im Netz?

Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht ab


25.03.2026 – 18:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Stefanie Hubig: Die SPD-Justizministerin sieht „viele nachvollziehbare Gründe“ für Anonymität im Netz. (Quelle: Florian Gaertner/Phototek )

Die Angst bei manchem Internetnutzer ist groß: Kommt mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt auch eine Klarnamenpflicht im Netz? Die zuständige Ministerin schließt das auch nach Bekanntwerden des Falls Ulmen aus.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schließt aus, dass mit dem neuen Gesetz gegen digitale Gewalt eine gesetzliche Pflicht einhergehen wird, im Netz seinen echten Namen zu verwenden. „Eine Klarnamenpflicht ist nicht Teil des Gesetzentwurfs und sie soll es auch nicht werden“, sagte Hubig t-online. „Meine Haltung ist klar: Ich lehne eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Netz ab.“

Es gebe „viele nachvollziehbare Gründe“ dafür, warum Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollten. „Gerade auch für gewaltbetroffene Frauen kann Anonymität wichtig sein“, so Hubig. „Deshalb muss das erlaubt bleiben.“

Gleichzeitig sei aber klar: Wer im digitalen Raum Straftaten begehe, müsse dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Dafür brauche es die Klarnamenpflicht aber nicht. Es genüge, wenn sich die Identität von Straftätern im Nachhinein ermitteln lasse, sagte Hubig. „Daran arbeiten wir – zum Beispiel mit der Einführung der vorsorglichen Speicherung von IP-Adressen.“

Bereits im Dezember habe sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Internetzugangsdienste verpflichtet werden sollen, IP-Adressen für drei Monate zu speichern, sagte Hubig. Das könne Ermittlern „entscheidend helfen“.

Hubigs Ministerium arbeitet bereits seit Monaten an dem Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt. Die SPD-Politikerin hatte ihn für dieses Frühjahr angekündigt, zuletzt zum Beispiel auch im Interview bei t-online Anfang dieses Monats. Berichten mehrerer Medien zufolge sieht der Entwurf Änderungen im Straf- und Zivilrecht vor und richtet sich unter anderem gegen sexualisierte Deepfakes, also mit Künstlicher Intelligenz erstellten Fotofälschungen.

Der Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt soll fast fertig sein und bald ins Kabinett eingebracht werden. Der Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen befindet sich bereits in der Ressortabstimmung, wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch mitteilte.

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