„Was ich nicht akzeptiere“

Jens Lehmann schimpft nach Strafbefehl gegen Justiz


04.02.2025 – 15:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Jens Lehmann: Der ehemalige Torhüter ist wütend. (Quelle: Pressefoto Rudel/Robin Rudel)

Am Montag machte die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl gegen Jens Lehmann publik. Sehr zum Missfallen des Ex-Nationaltorhüters, wie sich jetzt zeigt.

Die Nachricht verbreitete sich am Montagnachmittag: Jens Lehmann hat Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft München I machte einen Strafbefehl gegen den 55-Jährigen öffentlich, den sie beim Amtsgericht München beantragt hatte. Wie die Behörde auf Anfrage von t-online mitteilte, droht Lehmann „eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von über 90 Tagessätzen“. Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I, sagte t-online, dass mehrere Taten in die Gesamtstrafe einfließen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Am Tag danach zeigt sich Jens Lehmann wütend über diese Strafandrohung – und vor allem über die Art und Weise, wie die Behörde öffentlich mit ihm umgeht. Zunächst teilt er über verschiedene soziale Medien, sowohl Instagram als auch X, eine Art Bekenntnis. „Es war ein Fehler, mit 0,7 Promille alkoholisiert Auto zu fahren“, so Lehmann.

Die Strafe dafür wolle er akzeptieren. Allerdings nennt er Details: „Ein Monat Führerscheinentzug“ sowie „528 Euro“ Geldstrafe sei er bereit, in Kauf zu nehmen.

Dann entlädt sich sein Unmut. „Was ich überhaupt nicht akzeptiere“, so Lehmann, sei die öffentliche Kommunikation der „bayerischen Justiz“. Der ehemalige Fußballspieler kommentiert: „Die bayerische Justiz kommuniziert bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl, bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken und somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit den Füßen tritt.“

Der Grund für den Strafbefehl ist eindeutig: Jens Lehmann wurde am 23. September 2024 alkoholisiert am Steuer erwischt. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Strafe in Höhe von 80 Tagessätzen beantragt. Das Amtsgericht entschied nun, die Verurteilung Lehmanns im sogenannten Kettensägen-Prozess, über den Sie hier mehr erfahren, mit in die Strafe einzubeziehen.

Aktie.
Die mobile Version verlassen