
Logo, Schriftzug, Homepage und Domain der angegebenen E-Mail-Adresse sind identisch mit jenen, die die Firma noch im Oktober 2025 in offiziellem Schriftverkehr mit dem Registergericht nutzte. Sowohl die im Schriftverkehr verwendete E-Mail-Adresse als auch die auf der Visitenkarte angegebene sind Stand Donnerstag nicht erreichbar.
Auf Anfrage von t-online beantwortete Schmidt die Frage nicht, ob er die Visitenkarte angefertigt, besessen oder weiterverteilt habe. Stattdessen schrieb er: „Es gab kein Anstellungsverhältnis. Es gab keine Vergütungen und noch nicht einmal Umsätze.“ Auf den Hinweis, das sei keine Antwort auf die konkrete Frage, schrieb Schmidt, man könne „sich die Antwort doch denken“. Er beklagte eine parteiinterne „Kampagne“ gegen sich.
Der Lebensgefährte seiner Mutter hatte im Oktober auf Anfrage ebenfalls in einer Stellungnahme betont, es gebe „keine Verträge, keine Zahlungen und keine sonstigen geschäftlichen Verflechtungen zwischen meinen Gesellschaften und Herrn Schmidt“. Die Firmen hätten „nie Umsätze erzielt, nie Diamanten aus China bezogen“ und seien auch nicht im operativen Geschäft tätig gewesen, sondern lägen brach. Mittlerweile befindet sich das Unternehmen, für das Schmidt augenscheinlich als Vertriebsleiter auftrat, in Liquidation.
Tatsächlich weisen die Jahresabschlüsse beider GmbHs, die t-online vorliegen, für das Jahr 2023 keinen Umsatz aus. Trotzdem wurden die Pläne weiterverfolgt. Wenige Wochen nach Schmidts Treffen mit Guo in Magdeburg Anfang 2024 wurden die Unternehmen ins Handelsregister eingetragen. Wiederum knapp drei Monate später wurde Guo, der mit Schmidt die Diamantenproduktion in China besichtigt hatte, in Untersuchungshaft genommen.
Ende September 2025 wurde Guo dann vom Oberlandesgericht Dresden zu fast fünf Jahren Haft verurteilt, weil er als Assistent des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah für China spioniert haben soll. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Weiterhin ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden aber in einem separaten Verfahren gegen Guo wegen mutmaßlicher Bestechung von Mandatsträgern. In diesem Zuge leitete sie im Mai 2025 auch Ermittlungen gegen Krah ein, der als Anwalt mindestens 50.000 Euro aus einem Firmennetzwerk erhielt, das Guo zuzurechnen ist. Er bestreitet jedes Fehlverhalten. Gegen Schmidt wird nicht ermittelt.