In Deutschland liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Sind Sie 1959 geboren, können Sie bereits einige Monate früher in Rente gehen.

Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können Sie ohne Abzüge in Rente gehen. Sind Sie vor 1964 geboren, entscheidet Ihr Geburtsjahr, wie lange Sie noch arbeiten müssen, bis Sie Rente beziehen. Sie müssen dann nicht bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten.

Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze bis 2023 pro Jahr um einen Monat angehoben. Wer 1947 geboren ist, kann also mit 65 Jahren und einem Monat ohne Abzüge in Rente gehen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters erfolgt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Anhand von Tabellen und Rechnern im Internet können Sie ermitteln, ab wann Sie in Rente gehen können. Ab 2024 erfolgt die Anhebung der Altersgrenze nicht mehr in Schritten von einem Monat, sondern von zwei Monaten. Alle, die 1964 oder später geboren sind, können erst mit 67 Jahren abzugsfrei in Rente gehen.

Sind Sie 1959 geboren, gilt erstmals die Regelung, dass die Regelaltersgrenze jährlich um zwei Monate angehoben wird. Sie können mit 66 Jahren und 2 Monaten ohne Abzüge in Rente gehen. Abhängig davon, in welchem Monat des Jahres 1959 geboren sind, beziehen Sie Ihre erste Rente in der Zeit von März 2025 bis Februar 2026. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.

Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, können Sie, wenn Sie 1959 geboren sind, auch schon früher in Rente gehen:

Ihre Rente wird Ihnen nicht automatisch gezahlt, wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Formulare finden Sie im Internet. Sie sollten Ihren Antrag spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt einreichen.

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