Jährliche Kosten von 13,5 Milliarden Euro durch Mütterrente

Altersbezüge

Jährliche Kosten von 13,5 Milliarden Euro durch Mütterrente

Aktualisiert am 07.02.2026 – 12:22 UhrLesedauer: 2 Min.

Mit der Mütterrente III fällt der Unterschied zwischen Kindern, die vor und nach 1992 geboren wurden, bei der Anerkennung der Erziehungszeiten weg. (Symbolfoto) (Quelle: Jens Wolf/ZB/dpa/dpa-bilder)

Was kostet die Mütterrente aktuell und welche Kosten kommen demnächst hinzu? Und warum ist die von der CSU vorangetriebene Reform den Grünen ein Dorn im Auge?

Die sogenannte Mütterrente kostet die Rentenversicherung pro Jahr derzeit rund 13,5 Milliarden Euro. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage mitteilte, lagen die Kosten für die 2014 eingeführte Mütterrente I im Jahr 2024 bei rund neun Milliarden Euro, während die Kosten für die seit Januar 2019 wirksame Mütterrente II im gleichen Zeitraum etwa halb so hohe Kosten verursachte. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland eine entsprechende Berechnung angestellt. Mit der Ausweitung der Mütterrente 2027 kommen weitere Milliardenkosten hinzu, die dann allerdings aus einem anderen Topf finanziert werden.

Unter der Mütterrente versteht man die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Bis zum 30. Juni 2014 konnte für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine Kindererziehungszeit von einem Jahr berücksichtigt werden. Ab dem 1. Juli 2014 konnte für alle Mütter und Väter, deren Kinder vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, ein weiteres Jahr Erziehungszeit angerechnet werden (Mütterrente I). Seit Anfang 2019 werden insgesamt maximal zweieinhalb Jahre berücksichtigt (Mütterrente II).

Im Jahr 2015 lagen die Kosten der Mütterrente I laut Rentenversicherung bei rund sieben Milliarden Euro. 2019, als die Mütterrente II eingeführt wurde, waren es rund 8,1 Milliarden Euro für die Mütterrente I und rund die Hälfte für die Mütterrente II.

Ab 2027 soll Erziehung durch Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren der Kinder ohne Unterschied gewürdigt werden – für das erste Jahr erst im Folgejahr rückwirkend. Durch diese Reform, die vor allem der CSU ein Anliegen war, entstehen Kosten von rund fünf Milliarden Euro jährlich. Anders als die Vorgängerregelungen sollen sie aus Steuermitteln finanziert werden. Das bedeutet, die Rentenversicherung erhält einen Bundeszuschuss, um die entstehenden Mehrausgaben auszugleichen.

Kritik daran kommt unter anderem von den Grünen. Sie pochen darauf, dass das mit ihrer Zustimmung geschaffene kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich für Infrastruktur und Klimaschutz verwendet wird. Sie werfen der Bundesregierung vor, den Kreditspielraum nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte zu nutzen, sondern auf Umwegen für „Wahlgeschenke“ wie die Mütterrente.

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