Eskalation im Iran

Sind Ägypten-Urlauber vom Krieg in Nahost betroffen?


03.03.2026 – 14:05 UhrLesedauer: 2 Min.

Ägypten: Eine Hotelanlage in Scharm el-Scheich am Roten Meer. (Quelle: IMAGO/Schoening)

Der Konflikt in Nahost trifft Tausende Reisende. Wie ist die Situation westlich der Arabischen Halbinsel in Ägypten?

Seit vier Tagen befinden sich Israel und die USA im Krieg mit dem Iran. Aufgrund der Sicherheitslage sitzen etwa 30.000 deutsche Touristen in den Golfstaaten fest, viele Reisen und Kreuzfahrten in die Golfregion mussten abgesagt werden. Sind auch Reisende nach Ägypten in Nordafrika von den Auswirkungen betroffen?

Derzeit müssen sich Ägypten-Reisende nach Aussage des Auswärtigen Amtes keine Sorgen machen. Der Luftraum über Ägypten ist geöffnet. Die Experten beobachten die Lage konstant und aktualisieren ihre Online-Reiseinformationen für das beliebte Urlaubsland täglich. Bis auf die bestehende Teilreisewarnung für das ägyptisch-israelische Grenzgebiet sind aktuell keine mit dem Krieg in Nahost in Zusammenhang stehenden hinzugekommen.

Was hat es mit der Teilreisewarnung auf sich? Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernement Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet. Auch vor der Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird gewarnt.

Denn in diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam. Im Süden der Sinai-Halbinsel mit den Küstenorten Scharm el-Scheich, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

„Beachten Sie zusätzlich die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern. Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung“, raten die Experten des Ministeriums.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können laut Behörde grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.

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