Am vergangenen Samstag haben erneut Islamisten mitten in Hamburg demonstriert – diesmal allerdings unter strengen Auflagen. Warum ein Verbot nicht möglich ist.

Erneut sorgt eine von Islamisten organisierte Demonstration im Hamburger Stadtteil St. Georg für Empörung. Etwa 1.600 Teilnehmer, darunter größtenteils junge Männer, gingen am Samstagabend auf die Straße, zeigten Schilder mit der Aufschrift „Kalifat im Nahen Osten“ und riefen immer wieder „Allahu akbar“.

Schon im vergangenen April hatte „Muslim Interaktiv“ bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als Teilnehmer bei einer Demonstration in St. Georg ganz offen die Errichtung eines Kalifats als „Lösung“ gefordert hatten. Und auch dieses Mal war das Unverständnis darüber groß, so eine Demonstration überhaupt zuzulassen.

Auf Anfrage von t-online teilte ein Polizeisprecher mit: „Die Prüfung durch die Versammlungsbehörde hat ergeben, dass ein Verbot nicht möglich ist.“ Das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit stelle einen Grundpfeiler der Demokratie dar. Eine Versammlung könne nur verboten werden, wenn davon auszugehen ist, dass Leib oder Leben oder Güter von besonderem Wert gefährdet sind.

Dem Anmelder wurden allerdings strenge Auflagen und Hinweise erteilt: Jegliche „verbotene Symboliken und Strafbarkeiten im Zusammenhang mit der Billigung oder Glorifizierung der Angriffe auf Israel“ waren untersagt. Etwa die israelische Flagge zu verbrennen oder das Existenzrecht Israels infrage zu stellen. Auch die Forderung nach einem Kalifat in Deutschland und ein martialisch militärisch geschlossenes Auftreten wurden verboten.

Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort. Die Versammlung verlief letztlich „ohne besondere Vorkommnisse“.

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