„Lasst Essen & Trinken zu Hause“

Verbot bei Karls Erlebnis-Dorf? Inhaber klärt auf


Aktualisiert am 31.07.2026 – 13:30 UhrLesedauer: 1 Min.

Blick auf den Erdbeergarten in Elstal bei Berlin (Archivbild): Robert Dahl will Fairness für die Gastronomie im Erlebnispark. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter)

Auf der Webseite des Freizeitparks wird darum gebeten, kein Essen oder Getränke mitzunehmen. Der Inhaber klärt über die Gründe auf.

Das Karls Erlebnis-Dorf in Elstal bei Berlin ist ein beliebtes Ausflugsziel. Seit einigen Tagen erscheint auf der Webseite ein Hinweis, der einige verwundern wird. „Lasst Essen & Trinken zu Hause“, heißt es dort. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „Ruhr24“ berichtet.

„Unsere Erdbeer-Köche, Waffel-Bäcker und Limo-Zauberer freuen sich auf euch“, heißt es in dem Hinweis. Darüber ist ein durchgestrichener Picknickkorb zu sehen – mit dem Satz: „Mitgebrachte Snacks? Nur für Ameisen erlaubt.“

Kein Verbot: „Bisschen Fairness“ erwünscht

Robert Dahl führt den Betrieb in dritter Generation. Gegenüber „Ruhr24“ erklärte er den Hinweis. Ein Verbot für Essen und Getränke gebe es in den Erlebnisdörfern nicht. Es gebe auch keine Kontrollen am Einlass. Er wünsche sich jedoch ein „bisschen Fairness“, sagt er dem Portal.

Der Hinweis auf der Webseite: Ein generelles Verbot gibt es nicht. (Quelle: karls.de/Screenshot)

Der Eintritt für die Parks ist kostenlos, Angebote wie das Tobeland oder das Riesen-Hüpfkissen ebenfalls. Daher freue er sich, wenn die Besucher auch die Gastronomieangebote nutzen. Man wolle durch den Hinweis vermeiden, dass Menschen mit vollgepackten Picknickkörben die Parks besuchen.

Acht Erlebnis-Dörfer in Deutschland

Bei Menschen mit besonderen Allergien oder Unverträglichkeiten sei das natürlich anders, so Dahl weiter. Er kündigte bei „Ruhr24“ an, den Hinweis überarbeiten zu wollen, damit er verständlicher für Besucher sei.

In Deutschland gibt es insgesamt acht Erlebnis-Dörfer von Karls. Neben Elstal befinden sich weitere in Oberhausen, Döbeln oder Zirkow.

Share.
Die mobile Version verlassen