Monate nach den Brandstiftungen im Luisenhospital und einem Wohnhaus und der Bedrohung mit einer Sprengstoffgürtel-Attrappe wird Jasmin L. verurteilt.

Die Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung und Nötigung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 10 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre plus Sicherheitsverwahrung gefordert, ihr Verteidiger sprach sich für sechs bis neun Jahre ohne Sicherheitsverwahrung aus. Die Sicherheitsverwahrung muss allerdings noch einmal vor einem Schwurgericht verhandelt werden.

Jasmin L. zeigte sich während der gesamten Verhandlung einsichtig

Während der gesamten Verhandlung zeigte sich die 66-Jährige einsichtig und geständig – auch am letzten Prozesstag. Unter Tränen sagte sie, dass sie die Tat zutiefst bereue und entschuldigte sich bei allen Geschädigten. Sie habe sich machtlos gefühlt, habe den Tod ihrer im Luisenhospital gestorbenen Mutter nicht verkraftet, und sei nicht in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen.

Bereits zu Prozessbeginn hatte Jasmin L. gestanden, am 4. März an verschiedenen Stellen des Luisenhospitals Feuer gelegt und sich anschließend in einem Raum verschanzt zu haben.

Laut eigener Aussage habe sie damit einen Polizeieinsatz provozieren wollen, um von einem Polizisten erschossen zu werden. In ihrem Auto wurden mehrere Abschiedsbriefe gefunden. Zudem gab sie an, dass sie dem Krakenhaus eine Lektion erteilen wollte. Durch die Tat entstand für die Klinik ein enormer Sachschaden von mehr als 25 Millionen Euro. Durch die andauernden Ausfälle von Einnahmen kommen fünf Millionen Euro Schaden dazu. Die finanzielle Situation für das Jahr 2025 ist deshalb für das Krankenhaus nicht gesichert. Daher seien die Jobs von über 1.500 Angestellten gefährdet, sagte Staatsanwältin Anna Braun im Zuge ihrer Anklage.

Beim abschließenden Plädoyer ging der vorsitzende Richter Markus Vogt vor allem auf die besondere Lebensgeschichte von Jasmin L. ein. Als Tochter einer alleinerziehenden Mutter habe sie schon im Alter von 13 Jahren mit dem Konsum von Cannabis begonnen, später auch regelmäßig härtere Drogen konsumiert und die Schule früh abgebrochen. Sie sei nie einer dauerhaften Arbeit nachgegangen. Soziale Beziehungen hätte es in ihrem ganzen Leben keine gegeben. Nur zu ihrer Mutter habe sie eine enge Bindung gehabt. Der Tod von ihr im vergangenen Jahr sei für sie ein Einschnitt gewesen, der bei ihr suizidale Gedanken ausgelöst habe. Schon Jahre zuvor hatte sie einmal versucht, sich umzubringen.

Allerdings, so Vogt, sei nicht bewiesen worden, dass sie ihr Handeln nur eingeschränkt steuern könne. Sie habe bewusst und billigend in Kauf genommen, dass bei ihren Taten Menschen sterben könnten und dabei die „Wehrlosigkeit von Patienten ausgenutzt“. Ihre Tat im Luisenhospital sei außerdem nicht spontan gewesen, was ein vorsätzliches Handeln ausschließen könnte, sondern lange geplant gewesen. Sie habe dafür das Krankenhaus vorher ausgekundschaftet, um das „Herz“ der Klinik zu treffen.

Ihre Haftstrafe sei deswegen angemessen, auch vor dem Hintergrund, dass sie in ihrer körperlichen und geistigen Verfassung nach wie vor in der Lage wäre, ähnliche Straftaten zu begehen, führte Richter Vogt weiter aus. Das hohe Alter von Jasmin L. spiele wegen der Schwere ihrer Taten keine Rolle.

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