HSV verschärft Vorwürfe gegen Stefan Kuntz und widerspricht ihm

„Nachweislich unwahr“

HSV verschärft Vorwürfe gegen Ex-Sportvorstand Kuntz


26.01.2026 – 17:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Stefan Kuntz (Archivbild): Der 63-Jährige war seit Sommer 2024 Sportvorstand des HSV. (Quelle: IMAGO/Pressefoto Rudel/Holger Strehlow)

Der Hamburger SV geht öffentlich in die Offensive. In einem neuen Statement widerspricht der Aufsichtsrat zentralen Aussagen von Stefan Kuntz und spricht von schwerwiegenden Pflichtverletzungen.

Der Konflikt zwischen dem Hamburger SV und seinem früheren Sportvorstand Stefan Kuntz spitzt sich zu. In einem am Montag veröffentlichten Statement reagiert der HSV-Aufsichtsrat erneut auf die öffentliche Verteidigung des 63-Jährigen – und erhebt dabei schwere Vorwürfe. Die von Kuntz verbreiteten Darstellungen zu den Hintergründen seines Ausscheidens machten „Richtigstellungen erforderlich“, heißt es.

Nach Angaben des Kontrollgremiums habe es „mehrere unabhängig voneinander glaubhaft geschilderte Hinweise“ auf ein Fehlverhalten gegeben, das „zahlreiche schwerwiegende Pflichtverletzungen“ umfasse. Diese hätten interne Ermittlungen ausgelöst und den Aufsichtsrat zum Handeln gezwungen.

Die Trennung zwischen Kuntz und dem Club wurde am 2. Januar verkündet. Zunächst war in der Mitteilung des HSV von „familiären Gründen“ die Rede. Kurz darauf hatte die „Bild“ gemeldet, dass hinter Kuntz‘ Aus beim HSV Vorwürfe der sexuellen Belästigung stecken sollen. Kuntz wehrt sich gegen diese Darstellung, er habe bis zuletzt an eine Vertragsverlängerung geglaubt. Laut seines Anwalts wisse er bis heute nicht, was ihm von wem vorgeworfen wird.

Der HSV widerspricht deutlich: Die Darstellung von Kuntz und dessen Anwalt, dass er über die Vorwürfe nicht informiert worden oder keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben soll, treffe nicht zu. Nach Vereinsangaben wurde Kuntz am 18. Dezember formell über die Untersuchung informiert, einen Tag später seien seinen damaligen Anwälten die Inhalte sämtlicher Zeugenaussagen in anonymisierter Form übermittelt worden.

In der Folge habe es mehrere konkrete Angebote für eine Anhörung gegeben. Termine am 22. und 23. Dezember seien nicht wahrgenommen worden, weitere Anhörungstermine bis zum 27. Dezember seien verschoben oder abgesagt worden. Ein schließlich bestätigter Termin am 29. Dezember sei von Kuntz kurzfristig abgesagt worden.

Stattdessen habe er die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags gewünscht und eine persönliche Teilnahme abgelehnt. Den neuen Anwälten sei angeboten worden, die Vorwürfe erneut detailliert darzustellen – dies sei ebenfalls abgelehnt worden.

Der Aufsichtsrat betont zudem, Kuntz habe sich „aus freien Stücken“ und anwaltlich beraten für die Aufhebungsvereinbarung entschieden. Ihm sei nicht gedroht worden, vielmehr sei ihm erläutert worden, dass eine einvernehmliche Trennung eine Möglichkeit sei, eine längere und möglicherweise öffentliche Untersuchung zu vermeiden.

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