Geldstrafe nicht gezahlt

HSV-Profi könnte bald vor Gericht kommen


Aktualisiert am 25.06.2026 – 01:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Mario Vušković: Muss er wieder vor Gericht? (Quelle: IMAGO/Philipp Szyza)

Mario Vušković ist wegen eines mutmaßlichen Dopingvergehens noch gesperrt. Doch über einem Comeback im November liegt ein Schatten.

Vier Jahre Sperre hatte der Hamburger Profi Mario Vušković wegen mutmaßlichen Epo-Dopings vom Sportgerichtshof CAS erhalten. Doch jetzt interessierte sich offenbar die Hamburger Staatsanwaltschaft wieder für ihn, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

Eigentlich schien das strafrechtliche Verfahren nach den Doping-Vorwürfen abgeschlossen. Es wurde 2025 gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt, auch weil der heute 24-jährige Fußballer jung war und die Tat aus dem Jahr 2022 lange zurücklag, so die „Bild“. Die Behörde sah auch keine schwere Schuld, und wegen der Sperre war er ohnehin schon bestraft.

Die Beweislage soll unverändert sein. Es geht um Testergebnisse der deutschen Anti-Doping-Agentur NADA. Zum Nachweis von Doping mit der verbotenen Substanz Erythropoetin (EPO) werden dabei Grauschattierungen auf einem Teststreifen ausgewertet. Vušković wurde im September 2022 positiv auf Epo getestet und im November vorläufig gesperrt. Im März 2023 verhängte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegen ihn eine zweijährige Sperre – rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ersten Sperre. Diese verlängerte der Sportgerichtshof CAS auf vier Jahre. Sie läuft im November ab.

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Laut „Bild“ sollte Vušković eine Geldauflage von 50.000 Euro zahlen und das Verfahren wäre eingestellt gewesen. Doch laut Recherchen der Zeitung sei das Geld nicht innerhalb einer gesetzten Frist gezahlt worden. Vušković habe immer seine Unschuld beteuert, sei deswegen auch vor das Sportgericht gezogen, wo er aber verlor. Noch ist laut „Bild“ eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht.

Das scheint die Staatsanwaltschaft in Hamburg aber nicht als Hindernis für neue Ermittlungen zu sehen. „Da der Beschuldigte die mit der vorläufigen Einstellung verknüpfte Geldauflage nicht erfüllt hat, wurden die Ermittlungen Anfang des Jahres 2026 wiederaufgenommen“, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens der Zeitung. Sie könnte entweder einen Strafbefehl beantragen oder gar Anklage erheben. Auf eine Anfrage der „Bild“ reagierte der Anwalt des Spielers, Matthias Peukert, zunächst nicht.

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