Hessens Gefängnisse platzen aus allen Nähten. Polizeigewerkschaften und Vollzugsbeamte kritisieren die angespannte Lage scharf.

Bestimmte Haftbefehle werden in Hessen seit der Corona-Pandemie nicht vollstreckt. Die Polizei im Bundesland ist weiterhin angewiesen, Haftbefehle, die vor Juni 2023 erlassen wurden, nicht zu vollziehen. Dies führt zu erheblichen Problemen und sorgt bei Polizeigewerkschaften und Vollzugsbeamten für Unmut.

Ein aktueller Fall aus Frankfurt verdeutlicht die Situation: Eine Person wurde bei einer Kontrolle aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen. Doch als die Beamten den gesuchten Straftäter der Justizvollzugsanstalt übergeben wollten, wurden sie aus dem Justiz- und Innenministerium abgewiesen. Der Grund: Der Haftbefehl war älter als Juni 2023. Der Täter musste wieder freigelassen werden.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hessen, Björn Werminghaus, kritisiert diesen Zustand scharf: „Es kann nicht sein, dass Polizisten unter Einsatz ihrer Gesundheit gesuchte Straftäter festnehmen, der Haftbefehl aber nicht vollstreckt werden darf. Jede Festnahme ist mit entsprechenden Gefahren verbunden. Das Land Hessen muss endlich dafür sorgen, dass genügend Haftplätze für Straftäter vorhanden sind, damit auch alle Haftbefehle vollstreckt werden können.“

Auch Wilma Volkenand, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug (BSBD Hessen), beschreibt die angespannte Lage in den hessischen Gefängnissen eindringlich: „Die Belegungssituation in unseren Justizvollzugsanstalten ist angespannt bis sehr angespannt. Vor allem im Bereich der Untersuchungshaft.“ Die Kapazitäten einiger Haftanstalten seien bereits ausgeschöpft.

Um Häftlinge aufnehmen zu können, müssen diese in andere Vollzugsanstalten, die Plätze haben, verlegt werden. „Beinahe täglich müssen unsere Vollzugsgeschäftsstellen viel Zeit mit der Suche nach Haftplätzen einplanen“, erklärt Volkenand. „Mit viel Aufwand werden Gefangenentransporte von A nach B zusammengestellt. Mit Beginn und während Corona wurde die Aufnahme, vor allem bei den Ersatzfreiheitsstrafen, ausgesetzt“, heißt es weiter.

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