BGH hat entschieden

Familie soll wegen Behördenfehler Haus abreißen – neues Urteil


14.03.2025 – 11:11 UhrLesedauer: 2 Min.

In der Brandenburger Gemeinde Rangsdorf droht der Zwangsabriss eines Hauses (Archivbild): Am Freitag wurde das vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe geklärt. (Quelle: David Hammersen/dpa)

Eine Familie aus Brandenburg soll ihr Haus abreißen und das Grundstück räumen. Sie wendet sich deshalb an das höchste deutsche Zivilgericht. Der Weg hat sich zunächst gelohnt.

Ein emotionaler Rechtsstreit um ein Haus und Grundstück in Rangsdorf, südlich von Berlin, wird erneut vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein früheres Urteil am Freitag aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.

Im Mittelpunkt des Streits stehen die Eheleute W., die das Grundstück im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben hatten. Sie errichteten darauf ein Einfamilienhaus und zogen mit ihren zwei Kindern ein. Erst nach der Zwangsversteigerung erfuhr der ursprüngliche Eigentümer, der in den USA lebt, davon und forderte das Grundstück zurück. Die Familie sollte somit wegen eines schwerwiegenden Behördenfehlers das Haus wieder abreißen und das Grundstück räumen. Der Rechtsstreit dauert inzwischen elf Jahre, berichtet die „Tagesschau“.

Das Landgericht Potsdam entschied 2014, dass die Versteigerung nicht rechtens gewesen sei, da das Amtsgericht Luckenwalde zuvor nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht habe. Der Zuschlag wurde aufgehoben, und der ursprüngliche Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.

Im Juni 2023 verurteilte das OLG Brandenburg die Familie W., ihr Haus binnen eines Jahres abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Die Eheleute legten Revision ein – und hatten nun vor dem BGH Erfolg.

Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Anspruch des Klägers als rechtmäßigen Eigentümer auf Berichtigung des Grundbuchs sowie Räumung und Herausgabe des Grundstücks. Gleichzeitig betonte das Karlsruher Gericht jedoch, dass das Zurückbehaltungsrecht der Familie für den Hausbau zu Unrecht verneint worden war. Das bedeutet, dass die Eheleute das Grundstück nur räumen müssen, wenn der klagende Eigentümer ihnen einen sogenannten Verwendungsersatz für das errichtete Haus zahlt (Az. V ZR 153/23).

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