Nach 65 eingestellten Fällen

Hamburg will Verjährung bei Vergewaltigungen ändern

22.05.2026 – 11:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Grünen-Politikerin Anna Gallina: Hamburgs Justizsenatorin fordert längere Verjährungsfristen bei bestimmten Sexualstraftaten. (Quelle: Georg Wendt)

In Hamburg wurden Ermittlungen zu dutzenden mutmaßlichen Sexualstraftaten wegen Verjährung eingestellt. Justizsenatorin Anna Gallina will das Gesetz nun ändern.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) fordert längere Verjährungsfristen bei bestimmten Vergewaltigungen. Anlass ist ein Hamburger Ermittlungsverfahren, in dem 65 von 67 mutmaßlichen Taten wegen Verjährung eingestellt wurden.

Gallina will dazu bei der Justizministerkonferenz im Juni in Hamburg einen Beschlussvorschlag vorlegen. Die Verjährungsfrist soll in bestimmten Fällen von fünf auf zehn Jahre steigen.

Nach Angaben der Hamburger Justizbehörde geht es um Taten, bei denen Täter ausnutzen, dass Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern können. Gallina sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an.“

Polizei fand 67 Videoaufnahmen

Die heutige Regelung geht auf die Reform des Sexualstrafrechts von 2016 zurück. Damals wurde zwar das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt. Gleichzeitig verkürzte sich in bestimmten Fällen aber die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen deutlich.

Die Hamburger Justizbehörde verweist dabei auf ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg aus dem vergangenen Jahr. Ein Mann soll über Jahre sexuelle Handlungen an seiner damaligen Ehefrau vorgenommen haben, obwohl diese laut Ermittlern nicht zur Willensbildung oder -äußerung fähig gewesen sei. Die Polizei fand laut „Spiegel“ 67 Videoaufnahmen mutmaßlicher Taten auf einem Laptop des Beschuldigten.

65 Fälle wurden wegen Verjährung eingestellt. Angeklagt wurden bislang zwei Fälle. In einem Fall soll die Tat erst 2021 geschehen sein. Im zweiten Fall werfen die Ermittler dem Mann vor, ein gefährliches Werkzeug benutzt zu haben. Dafür gilt eine längere Verjährungsfrist.

Hamburg will Gesetz ändern

Nach Angaben der Justizbehörde wären die Vorwürfe nach altem Recht teilweise erst nach 20 Jahren verjährt. Heute können vergleichbare Taten bereits nach fünf Jahren verjähren.

Gallina kritisierte die aktuelle Rechtslage. Die kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass schwere Sexualstraftaten nicht mehr verfolgt werden könnten. „Das höhlt den Schutzgedanken des Gesetzes aus“, sagte sie.

Auch das Bundesjustizministerium prüft derzeit mögliche Änderungen der Verjährungsregeln bei Sexualstraftaten.

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