Von Haftpflicht bis OP

Versicherung für Hunde – muss das wirklich sein?

Aktualisiert am 29.01.2025 – 14:47 UhrLesedauer: 4 Min.

Halter haften für alle Schäden, die ihre Hunde verursachen – Versicherungen können vor finanziellen Schäden schützen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

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Hunde bereiten viel Freude – können aber auch viel kosten. Etwa, wenn sie krank sind oder Dinge beschädigen. Gut, wenn man da eine gute Versicherung hat?

Für Hundebesitzer ist das keine Frage: Hunde gehören zur Familie. Und für Wohlergehen, Ausstattung und Futter zahlt man halt. Manchmal kommt es jedoch zu unerwarteten und hohen Ausgaben: Etwa, wenn sich der alte Hund das Kreuzband gerissen hat und operiert werden muss. Oder wenn der Welpe heimlich die teure Handtasche der Besucherin zerkaut hat. Experten geben Tipps, welche Versicherungen man auf jeden Fall abschließen sollte – und welche man eher nicht braucht.

Wer seinen Hund gegen alle Risiken finanziell absichern will – sowohl für den Vierbeiner selbst, als auch für die Schäden, die er gegenüber Dritten verursacht – hat drei Optionen:

  • die Hundehaftpflicht
  • die Tierkrankenversicherung (mit oder ohne OP-Schutz)
  • die reine Operationsversicherung

Für den Juristen Jörg Bartscherer, ist die Antwort klar: „Unerlässlich wichtig und zwar von der ersten Sekunde an ist die Haftpflichtversicherung“, sagt der Geschäftsführer vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). „Die Schäden, die ein Hund verursacht, könnten mich ruinieren.“

Der „Klassiker“ bei den Horrorszenarien: Der Vierbeiner läuft weg, ein Tanklastwagen weicht aus, kippt in den Straßengraben und verseucht das angrenzende Naturschutzgebiet. „Das wäre ein Millionenschaden.“

Aber so extrem muss ein Vorfall gar nicht sein, um teuer zu werden. Denn grundsätzlich gilt erst einmal: Tierhalter müssen automatisch für alle Schäden einstehen, die ihre Vierbeiner anrichten.

Das gilt auch dann, wenn der Hund jemanden beißt, auf die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht oder einen Radfahrer umstößt. „Für Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Auch wenn sie während der Entstehung des Schadens gar nicht anwesend waren oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten haben“, sagt Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Haftpflichtschutz für Hunde sei deshalb „praktisch unverzichtbar“.

Die Privathaftpflichtversicherung reiche für Hundehalter nicht aus. „Sie umfasst zwar Schäden, die kleine Haustiere anrichten, wie zum Beispiel Katzen, eigene Hunde sind dort aber nicht mitversichert.“

In sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar für alle Halter Pflicht, so Anja Käfer-Rohrbach. Und zwar in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Schleswig-Holstein. In mehreren Ländern sind sie für Hunderassen, die als gefährlich gelten („Listenhunde“) oder auch nach entsprechenden Vorfällen verpflichtend.

Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflichtversicherung umfasst laut GDV in der Regel folgende Schäden:

  • Personenschäden (wie zum Beispiel Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (etwa wenn ein Hund die teuren Schuhe des Besuchs zerstört oder einen Artgenossen verletzt, versicherungsrechtlich gelten Hunde als Sache)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (beispielsweise der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)
  • Mietsachschäden sind ebenso häufig über die Hundehaftpflicht versichert

Eine Hundekrankenversicherung kommt nach Angaben des GDV in der Regel für die Tierarzt- und Operationskosten sowie für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik auf.

„Übernommen werden meist nur medizinisch notwendige Behandlungen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not übernehmen viele Versicherer nicht. Weniger Schutz umfasst die reine OP-Kostenversicherung, die lediglich Operationskosten übernimmt.

Wichtig bei der Tierkrankenversicherung: Die Hunde müssen bei Versicherungsabschluss üblicherweise gesund sein. Vorerkrankungen des Tieres muss man dem Versicherer also unbedingt mitteilen.

Wie in der privaten Krankenversicherung gehen Halter bei den Behandlungskosten zuerst in Vorleistung. Anschließend werden die Kosten von der Tierkrankenversicherung erstattet. Je nach Anbieter kann man häufig eine Selbstbeteiligung wählen.

Es gibt keine allgemeingültige Empfehlung, wer welche Versicherung abschließen sollte. „Ob sich eine Kranken- oder OP-Versicherung lohnt, muss jeder für sich entscheiden und für sich selbst untersuchen“, sagt Jörg Bartscherer.

Eine Kreuzband-OP kann schnell 2.500 Euro kosten – andererseits zahlt man für eine OP-Versicherung etwa 36 Euro im Monat. „Wenn man das mal hochrechnet auf zehn Jahre, in denen der Hunde nicht operiert werden musste, hätte sich das nicht gelohnt“, sagt Bartscherer. „Letztendlich ist die Versicherung eine Wette für mich und dass ich abwäge, wie hoch ist das Risiko, dass etwas passiert.“

Man sollte nicht nur auf die monatliche Gebühr achten, sondern auch auf die Schadenssumme, die versichert ist und auf die Eigenbeteiligung. „Wer kein hohes Einkommen hat und eine preiswerte Versicherung abschließt, sollte aufpassen: Kann sein, dass ich zwar nur 15 Euro im Monat zahle – aber dann ist nichts mit drin und ich habe im Falle des Falles dann eine sehr hohe Selbstbeteiligung.“

Auch das Alter des Hundes spielt eine Rolle: „Bei einem Welpen kommt man noch preiswert in die Versicherung hinein – da hat man aber vielleicht auch noch gar keine großen Tierarztkosten“, sagt Bartscherer. Bei Rassehunden, die bei Züchtern gekauft werden, die dem VDH angehören, gelte in den ersten zwei Jahren zudem noch eine Mangel-Regelung im Sinne des Kaufrechtes.

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