Ein Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl soll für China spioniert haben. Nun erging der Haftbefehl. Die Parteispitze ist besorgt.

Der wegen Spionageverdachts für China festgenommene Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ist in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter habe einen Haftbefehl wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen Jian G. in Vollzug gesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Für die AfD könnte der Zeitpunkt nicht schlechter sein: Knapp sieben Wochen vor der Europawahl gerät ihr Spitzenkandidat Maximilian Krah durch die Festnahme eines Mitarbeiters unter dem Verdacht der Spionage für China massiv unter Druck – und mit ihm auch die Partei.

Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla wollen Krah heute zu einem Krisengespräch in Berlin treffen. Danach soll es eine Stellungnahme geben.

Festnahme am Montag

Das Landeskriminalamt Sachsen hatte Krahs Mitarbeiter Jian G. in Dresden festgenommen. Dem Mann, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird nach Angaben der Bundesanwaltschaft Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Er soll seit vergangenem Januar wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europaparlament weitergegeben und chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben.

Krah sieht unterdessen keinen Grund, persönliche Konsequenzen zu ziehen: „Mir wird ja kein Fehlverhalten vorgeworfen. Das heißt, wir müssen aufklären, was tatsächlich wahr ist. Ich selbst werde jetzt nicht für das vermeintliche Fehlverhalten meines Mitarbeiters selbst in Sack und Asche gehen“, antwortete Krah nach seiner Landung in Berlin auf eine entsprechende Frage. Tagsüber hatte er auf X geschrieben, er habe von der Festnahme aus der Presse erfahren, weitere Informationen lägen ihm nicht vor. Danach unterstrich er eine Selbstverständlichkeit: „Die Spionagetätigkeit für einen fremden Staat ist eine schwerwiegende Anschuldigung. Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, würde dies die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen.“

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