Kabinett
Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Ärzte
Aktualisiert am 30.09.2026 – 04:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Wer Polizisten oder Ärzte angreift, soll künftig mit einer längeren Haftstrafe rechnen müssen. Eine Verschärfung ist auch bei Fällen von Volksverhetzung vorgesehen.
Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den das Kabinett an diesem Mittwoch beraten will. „Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Übergriffe auf
Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, jetzt das Signal zu senden, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe.
Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters
Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar, als der Fall eines Zugbegleiters bundesweit für Bestürzung sorgte. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle.
Künftig sollen Bahnmitarbeiter, aber auch Beschäftigte anderer wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- oder Wasserversorgung, strafrechtlich besser geschützt werden. Wer sie angreift, soll mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.
Höhere Mindeststrafe bei Angriff auf Polizei
Der vom Justizministerium erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Hilfeleistende im Katastrophen- und Zivilschutz. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.
Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft. Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Gewalt in Praxen und Kliniken
Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor. Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst. Bisher galten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur für Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst oder in der Notaufnahme.
