Abschiebung verhindert

Härtefallkommission ermöglicht Aufenthalt für acht Kinder in Sachsen

27.01.2025 – 14:49 UhrLesedauer: 1 Min.

Geflüchtete sitzen bei einer Bundespolizeiinspektion in einem Warteraum (Archivbild): Sachsens Härtefallkommission bestätigt 2024 in 21 Fällen Anträge. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)

Für abgelehnte Asylbewerber ist die Härtefallkommission oft die letzte Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. 2023 prüfte sie 43 Anträge – mit gemischtem Ergebnis.

Durch Einmischung der Härtefallkommission erhielten im vergangenen Jahr 23 abgelehnte Asylbewerber in Sachsen doch eine Aufenthaltserlaubnis. Darunter waren acht Kinder. Insgesamt gingen bei der Kommission 43 neue Anträge ein, die 77 von Abschiebung bedrohte Personen aus Venezuela, Georgien und dem Irak betrafen, darunter 23 Kinder. 13 Anträge wurden wieder zurückgezogen.

In 21 Fällen sah die Kommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe und stellte Härtefallersuchen ans Innenministerium, das endgültig über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet. In 17 Fällen entsprach es bereits dem Begehren, in vier Fällen erging noch kein Bescheid.

Es gab viele Anträge von Menschen, die „eigentlich hätten ausreisen müssen“, berichtete der Kommissionsvorsitzende, Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth. Zwei der 43 Fälle behandelte die Kommission aufgrund absoluter Ausschlussgründe nicht, zehn werden erst in diesem Jahr beraten.

Die Härtefallkommission prüft jeden Fall individuell und berücksichtigt dabei:

„Härtefälle haben nichts mit der aktuellen Diskussion um vermehrte Abschiebungen zu tun“, betonte Mackenroth.

Aktie.
Die mobile Version verlassen