Staatsanwaltschaft ermittelt
Mann soll Kind in hochgesicherter Klinik missbraucht haben
Aktualisiert am 04.12.2025 – 15:24 UhrLesedauer: 2 Min.
In Brandenburg bahnt sich möglicherweise ein Justizskandal an: In einer streng gesicherten forensischen Klinik soll sich ein Straftäter an einem Kind vergangen haben.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern – Beschuldigter in dem Verfahren ist ein Mann, der in einer hochgesicherten forensischen Klinik für psychisch kranke Straftäter in Brandenburg/Havel einsitzt.
Nähere Details nannte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam t-online zunächst nicht. Weder das Alter noch das Geschlecht des mutmaßlich in der Klinik missbrauchten Kindes könnten derzeit mitgeteilt werden, sagte sie. Auch die Frage, wie das Kind in den Maßregelvollzug gelangte und wie sich der Häftling dort an ihm vergehen konnte, sei derzeit noch Sache der laufenden Ermittlungen.
Fest steht damit lediglich, dass das mutmaßliche Opfer jünger als 14 Jahre alt sein muss – sonst würde es rechtlich nicht mehr als Kind, sondern als Jugendlicher gelten. Möglich ist, dass das Kind während eines regulären Besuchs missbraucht wurde. Laut den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ (PNN), die als Erstes über den Fall berichteten, verfügt jede Station in der forensischen Psychiatrie in Brandenburg/Havel über ein Besucherzimmer, das die Besucher ohne Zugang zur Station über einen separaten Eingang betreten können.
Den „PNN“ zufolge liegt die Tat wohl schon mehrere Monate zurück, wurde aber erst jetzt bekannt. Am 3. November wurde der mögliche Missbrauch demnach zeitgleich dem Brandenburger Landesgesundheitsministerium und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit gemeldet. Daraufhin seien „unverzüglich Maßnahmen zur schnellen Aufklärung“ ergriffen worden, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Am 4. und am 6. November seien „anlassbezogene Prüfungen“ in der Klinik durchgeführt worden. Am 10. November habe das Ministerium schließlich „den gesamten Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam angezeigt“.
Nach Informationen von den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ werden jetzt auch Konsequenzen für die Klinikleitung wegen möglicher Pflichtverletzungen geprüft.
Der Maßregelvollzug ist kein gewöhnliches Gefängnis, auch wenn dort strenge Sicherheitsmaßnahmen gelten. Daher fällt er in die Zuständigkeit des Gesundheits- und nicht des Justizministeriums. In einem psychiatrischen Krankenhaus werden Personen untergebracht, die schwere Straftaten wie Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung oder Brandstiftung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begonnen haben und weiterhin als gefährlich gelten.
