Nach Aus der Ampel

Haben Lindner und Co. jetzt noch Anspruch auf ein Ruhegehalt?


09.11.2024 – 08:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Volker Wissing, Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger (v. l. n. r.) bei der Übergabe der Entlassungsurkunden im Schloss Bellevue: Bis auf Wissing sind alle FDP-Minister von ihren Ämtern zurückgetreten. (Quelle: IMAGO/Frederic Kern/imago)

In der Regel können sich Minister nach einer absolvierten Legislaturperiode auf ein üppiges Ruhegehalt im Alter freuen. Nach dem Bruch der Ampel läuft der Vorgang jedoch anders.

Das Aus der Ampelkoalition hat weitreichende Folgen – nicht nur für die Bundespolitik, sondern auch für die scheidenden Minister. Viele Kabinettsmitglieder werden zum Regierungsende keine volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt gewesen sein. Anspruch auf Ruhegehalt, also die Pension für Bundesminister, haben die meisten trotzdem – denn bei einer Vertrauensfrage gelten besondere Regeln.

Sollte dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen werden, reicht laut Bundesministergesetz „eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren“ für das volle Ruhegehalt. Einzig Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat diese zwei Jahre aktuell nicht voll. Er wurde am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt.

Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die FDP-Minister, die entlassen wurden oder selbst aus der Regierung ausgestiegen sind – also Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger. Buschmann bestätigte dies in der „Welt am Sonntag“: „Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt.“

Video | Wie geht es nach dem Bruch der Ampel weiter?

Quelle: reuters

Für Bundesminister gilt beim Ruhegehalt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Laut Steuerzahlerbund beträgt die bis zum Lebensende gezahlte Pension bei vier Amtsjahren 4.990 Euro – und steigt mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied bis auf maximal 12.908 Euro monatlich.

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