Ringsherum statt geradeaus

Haben Fußgänger im Kreisverkehr Vorrang?


Aktualisiert am 11.02.2025 – 14:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Kreisverkehr: Er ist sicherer als Kreuzungen – allerdings gibt es einige Besonderheiten. (Quelle: IMAGO/IPA Photo/mab)

Der Kreisverkehr boomt – und das aus gutem Grund: Kreisel sind wesentlich sicherer als Kreuzungen. Aber er hat auch seine Tücken.

Der Kreisverkehr ist aus dem modernen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Er sorgt für einen flüssigen Verkehrsablauf und reduziert das Unfallrisiko erheblich, da es im Gegensatz zu herkömmlichen Kreuzungen keinen Gegenverkehr gibt. Doch welche Regeln gelten eigentlich? Wer hat Vorrang im Kreisverkehr?

Beim Einfahren in den Kreisverkehr haben Autofahrer Vorrang vor querenden Fußgängern. Der Verkehrsfluss wird durch ein blaues Schild mit drei weißen, kreisförmig angeordneten Pfeilen (Zeichen 215) und das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205, weißes Dreieck mit rotem Rahmen) geregelt. Fehlt dieses Zeichen, so handelt es sich um einen Kreisverkehr und es gilt „rechts vor links“.

Beim Verlassen des Kreisverkehrs müssen Autofahrer auf querende Fußgänger achten und ihnen Vorrang gewähren. Radfahrer haben in Kreisverkehren oft Probleme, da viele Autofahrer beim Ausfahren beschleunigen und den von rechts kommenden Radverkehr übersehen, was zu gefährlichen Situationen führt. Sicherer sind Kreisverkehre, bei denen Fußgänger und Radfahrer erst einige Meter nach der Ausfahrt die Fahrbahn kreuzen.

Wichtig: Das Blinken ist Pflicht, um den einfahrenden Verkehr nicht unnötig zum Anhalten zu zwingen.

Der häufigste Typ ist der „kleine Kreisverkehr“ oder Kompaktkreisverkehr mit einer Fahrspur und einem Durchmesser von mindestens 26 Metern. Eine kleinere Variante ist der Minikreisverkehr mit bis zu 22 Metern Durchmesser und einer flachen, meist farblich abgesetzten Insel in der Mitte. Lkw und Busse dürfen geradeaus fahren, Pkw nicht. Mehrspurige Kreisverkehre sind in Deutschland eher selten. Der Linksabbieger muss erst den Rechtsabbieger beachten, bevor er den Kreisel an der Ausfahrt verlassen kann.

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