Grünen-Chefin Brantner will Ältere in Wehrdienst einbinden

Im Ernstfall

Grünen-Chefin will Ältere in Wehrdienst einbinden

19.11.2025 – 08:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Soldaten der Bundeswehr: Union und SPD haben sich auf ein neues Wehrdienst-Modell geeinigt. (Archivbild) (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)

Die Grundpfeiler für den neuen Wehrdienst stehen: Männer, die ab 2008 geboren wurden, müssen zur Musterung. Jetzt macht Grünen-Chefin Brantner einen neuen Vorschlag.

In der Debatte um die Verteidigungsfähigkeit hat Grünen-Chefin Franziska Brantner den Aufbau eines Freiwilligen-Registers vorgeschlagen. In ein solches Register könnten ältere Menschen eintragen, welche Fähigkeiten sie im Spannungsfall einbringen könnten, sagte Brantner den Funke-Zeitungen vom Mittwoch. „Wir sollten frühzeitig ein Freiwilligen-Register aufbauen. Darauf können wir dann im Ernstfall zurückgreifen“, sagte sie.

Wenn es zum Verteidigungsfall kommen sollte, müsse die Bundeswehr natürlich wissen, wer von den Jüngeren Wehrdienst leisten kann, sagte die Grünen-Politikerin. „Aber wir werden auch Menschen brauchen, die Drohnen programmieren und steuern, die Logistik verstehen, die Essen für mehr als 1.000 Menschen kochen können“, betonte sie. Diese Fähigkeiten seien wichtig und nicht ans Alter gebunden.

An diesen Stellen können sich nach Brantners Vorschlag auch ältere Menschen einbringen: „Wir sollten die Möglichkeit schaffen, dass Ältere sich freiwillig melden können und sagen: Das sind meine Fähigkeiten und ich bin bereit, sie einzusetzen.“

Brantner setzte ihren Vorschlag auch in den Kontext der Debatte um Generationengerechtigkeit. „Alle Generationen müssen ihren fairen Anteil leisten“, sagte sie. „Wir brauchen einen neuen Generationenvertrag.“

Angesichts der russischen Bedrohung hatte sich die Koalition in der vergangenen Woche nach intensivem Ringen auf ein neues Wehrdienst-Gesetz zur Stärkung der Bundeswehr verständigt. Vorgesehen ist ein Aufwuchs der Streitkräfte möglichst auf freiwilliger Basis, bei fehlenden Rekruten wird aber auch eine Pflicht greifen.

Die besonders strittige Frage, wen eine Zwangs-Einberufung trifft und wie sie fair gestaltet wird, wurde zunächst ausgeklammert. Auch ein Losverfahren kann im Falle der sogenannten Bedarfswehrpflicht zum Zuge kommen.

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